Preiskalkulation, Einnahmen berechnen, USt / MwSt.
Wie kalkuliert man einen Verkaufspreis?
Ich hab Einkaufspreise die ja eine MwSt. enthalten. Also ich kaufe Rohstoffe z.B. für 1,19 EUR
Und möchte nun meinen Endpreis für den Verbraucher kalkulieren. Wie sollte man vorgehen?
Ich könnte sagen dass ich für das Produkt 3 EUR verlangen möchte. Dann muss ich doch den Mehrwert berechnen also 1,81 EUR. Davon muss ich doch dann die USt berechnen. Also 19%. Sind dann 0,34 EUR.
Dann habe ich aber mehr USt eingenommen als MwSt. bezahlt und das Finanzamt wird von mir 0,34 - 0,19 EUR = 0,15 EUR verlangen oder?
Für meine Kalkulation der "Einnahmen" (weiß nicht wie man es nennt weil Einnahmen sind ja noch andere Sachen und Gewinn kann es auch nicht sein) heißt das doch dann, das ich 1,81 - 0,15 = 0,66 EUR "einnehmen" werde oder?
Die 0,66 EUR wären dann sozusagen mein Gewinn (ohne Berücksichtigung anderer Kosten meine ich)
Haut das so hin oder lieg ich falsch?
4 Antworten
Man kalkuliert ihn bestimmt nicht, indem man sagt: Ich will dieses Produkt für einen bestimmten Preis verkaufen. Das ist ja keine Kalkulation. Du beginnst bei 1 €, die Vorsteuer also raus, sie kalkulierst du nicht. Dann machst du dir Gedanken über die Kosten, die du hast. Dazu brauchst du Erfahrung, dann schlägst du deine Gewinnerwartung auf, dann vielleicht noch Skonto, den du deinen Kunden gewährst. Dann bekommst du den Verkaufspreis (ohne MWst.) Wenn du sie dann aufschlägst, bekommst du den Ladenpreis (deinen Angebotspreis)
Du liegst da ein wenig falsch. Richtig ist dein Rohstoffeinkauf: du würdest jetzt Äpfel kaufen, die "netto" 1,00 € kostet. Dein Obsthändler berechnet dir dann noch die MwSt von 19% - du bezahlst also an den Händler 1,19 €. Jetzt verkaufst du deine Ware für 3 Euro an deine Endkunden, aber brutto,d.h. in deinem Verkaufspreis ist die Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese würde dann eine Höhe von 0,48 € betragen, die du dem Finanzamt als "Umsatzsteuer abführungspflichtiger Betrieb" schuldest ( Rechenschritt - 3,00 € Bruttopreis : 1,19 = 2,52 € Nettopreis, die Differenz von 48 Cent ist dann die im Preis enthaltene Mehrwetsteuer ). Diese kannst du dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung gegen die 19 Cent gegenrechnen,das heißt 48 -19 Cent = 29 Cent die das Finanzamt von dir bekommt! ( ...die 19 Cent gehen dem Finanzamt ja nicht verloren, die kriegen sie ja von deinem Obsthändler...). Deine unternehmerische Einnahme würde nach Abzug der Umsatzsteuer und des Materialkaufs also 3,00 € - 1,19 € - 0,29 € = 1,72 € betragen. Dein betrieblicher Umsatz wären 3,00 € und dein Gewinn hängt, wie du richtig oben sagst natürlich noch von allen anderen Betriebskosten ab ( Ladenmiete,Lieferwagen,deine Sozialversicherungsbeiträge,usw).
Deine unternehmerische Einnahme würde nach Abzug der Umsatzsteuer und des Materialkaufs also 3,00 € - 1,19 € - 0,29 € = 1,72 € betragen.
Da ist ein Fehler drin oder? 3,00 € - 1,19 € - 0,29 € = 1,52 €
1,72 € hingegen wären:
Endpreis netto - Kosten netto - Vorsteuer
oder:
Endpreis brutto - Kosten netto - Zahllast FA
Das ist doch beides falsch oder? Also 1,52 € ist der vorläufige Gewinn..
Soweit ich mich erinnere:
Materialkosten
+Betriebskosten
=Selbtkosten
+Risiko/Gewinn
=Nettopreis
+Steuer (7%/19%)
Bruttopreis
Nach diesem Muster haben wir in der Ausbildung Verkaufspreise kalkuliert. Ist aber schon ein paar Jährchen her also keine Garantie ;)
Sry dass es etwas seltsam geschrieben ist aber es lässt sich am Handy etwas schlecht schreiben.
solltest du das ganze hier nicht für die Schule brauchen, sondern weil du dich selbständig machen willst, belege aber auf jeden Fall bei deiner Handels-/Handwerkskammer oder in der VHS einen Betriebsführungskurs, wo z.B. die Buchführung und die Kalkulation erlernt werden kann. An dem ganzen Kram, der aber das wichtigste in deinem Betrieb ist, scheitern ziemlich viele kleine Selbständige...
Da stimme ich Unkraut 1 voll zu. Solche Grundlagen sollte man sich definitiv aneignen.
Klar. Bin ich ja gerade dabei :-) Und ja es ist für ein eigenes Unternehmen. Na ja ich bekomme gerade auch zufällig BWL und Rechnungswesen Unterricht aber da machen wir gerade nur Gehaltsabrechnungen und so. Die MwSt. haben wir zwar schon gebucht aber so ganz kapiert hab ich das eben nicht.
Dein Einkaufspreis Mehrwertsteuer enthält Mehrwertsteuer. Für Dich ist das Vorsteuer. Vorsteuer kann man wieder absetzen, wie Du schon richtig dargestellt hast. Da Du als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer Vorsteuer immer zurück bekommst, läßt Du diese erst einmal außen vor.
Also Dein Einkaufspreis = 1 € Dein Verkaufspreis soll sein incl. Mwst. 3 €. Der Verkaufspreis ohne Mwst. ist somit 3 geteilt durch 1,19 = 2,52. Gegenrechnung: Nettoverkaufspreis = 2,52 19 % Mwst sind: € 0,48
Dein Umsatz beträgt also € 2,52. Da Du für 1 Euro eingekauft hast, ist Deine Handelsspanne € 1,52 (=Mehrwert).
Würdest Du von diesem Mehrwert 19 % Steuer abführen müssen, wären das € 0,29.
Gegenrechnung: Du kassierst von Deinem Kunden € 0,48 und bekommst vom Finanzamt aber € 0,19 gezahlte Vorsteuer zurück: € 0,48 - € 0,19 = € 0,29.
Deine Rechnung ist also nicht richtig, denn Deine Handelsspanne beträgt € 1,52 und nicht 0,66 € (oder ohne Tippfehler € 1,66). Dein Denkfehler ist die Sache mit dem Mehrwert. Der Mehrwert entsteht aber nicht als Differenz zwischen Bruttoverkaufspreis und Bruttoeinkaufspreis, sondern als Differenz aus den Nettopreisen. Und wenn Du wirklich mit enthaltenen Mehrwertsteuern rechnen willst, dann darfst Du aber nicht 19 Prozent von 1,81 rechnen, sondern 19 % aus 1,81.
Nettopreis = 100 Prozent; Mwst. = 19 %; Brutto ist also 119 Prozent vom Netto oder 1,19 * Netto. Somit rechnest Du die Mwst. aus einem Bruttobetrag, indem Du Brutto durch 1,19 teilst und dann die Differenz zwischen Brutto und Netto berechnest. In Deinem Fall: 1,81 -(1,81 durch 1,19) = 0,29 € Mehrwerststeuer, die das Finanzamt von dir bekommt und nicht 0,15.
Danke. Das heißt z.B. die Materialkosten und die enthaltene MwSt wird nicht verrechnet? Als Unternehmer kann man die MwSt der z.B. Materialkosten doch mit der USt verrechnen?