post von RA kraft, Berlin: für falsches Parken in Pula/Kroatien in 2010 will er 170€. Was tun?
ist die Forderung durchsetzbar?
16 Antworten
Hallo,
habe auch Post von dem o.g. Anwalt erhalten, dass ich im Jahre 2011 und 2012 angeblich einen Parkverstoß in Dubrovnik begangen haben soll. Er fordert 185,- EUR von mir. Auf das erste Schreiben habe ich überhaupt nicht reagiert. Nun habe ich ein 1. Erinnerungsschreiben erhalten, mit der Bitte die Zahlung bis 20.10.2014 vorzunehmen, ansonsten droht er mit der gerichtlichen Geltendmachung. Ich habe auch das Urteil des kroatischen Gerichtshofs, dass die Geltenmachung von Parkgebüren in Dubrovnik in Vergangenheit nichtig ist, leider liegt mir das nur auf kroatisch vor. Demnach durfte der "Sanitat" in Dubrovnik gar keine Parkgebühren verlangen, da die Grundstücke teilweise gar nicht im Eigentum der Stadt Dubrovnik sind. Die Aktennummer von dem Beschluss liegt mir vor. Nun weiss ich nicht, ob ich auf das Schreiben reagieren soll oder nicht?
Gibt es mittlerweile weitere Erfahrungen, die mit der o.g. Kanzlei gemacht worden sind? Wie sind eure Fälle ausgegangen?
Über eine kurze Rückmeldung wäre ich euch sehr dankbar! Beste Grüße
Ich habe am 14.7.2015 auch so ein unseriöses Schreiben erhalten und soll knapp 300 Euro zahlen. Das Schreiben sieht auch so unprofessionell aus. In dem Schreiben ist nicht mal die Straße aufgeführt in der ich angeblich das Parkticket nicht bezahlt habe. Es steht nur ein Datum und die Uhrzeit , aber zu der Zeit war ich nicht in Zadar (21.11.2011 um 9.31 Uhr), sondern die Kinder in der Schule in Deutschland und wir auf der Arbeitin Deutschland . Habe heute aus der Personalabteilung meinen Arbeitszeitnachweis als Beweis, Schule und natürlich andere Zeugen. Die Kriminelle fotografieren einfach Autos in den Städten und versuchen dann abzuzocken.... Mein Vater hat das auch vor 2 Jahren erhalten und er hat es gleich zerrissen. Bei ihm kam nie wieder was. Mal sehen was bei mir noch ansteht. Ich gehe auf jeden Fall zur Polizei und mache eine Anzeige und zahle sicher nicht . Ich habe gestern bei dem Unternehmen und dem abzocker Anwalt angerufen und habe den das in einem Streitgespräch alles gesagt (auf kroatisch). Die haben dann nur aufgelegt. Da lasse ich jetzt nicht locker ... Werde zum Anwalt gehen und die kroatische Botschaft kontaktieren ....
Was hat der Berliner Anwalt mit dem falschen Parken in Berlin zu tun. Die kroatische Straßenverkehrsbehörde sollte sich bei Dir melden. Ein Anwalt hat eigentlich keine Funktion, wenn eine Behörde Bußgeld haben will.
danke für die Antwort. habe allerdings gelesen, dass die Parküberwachung in Kroatien privatisiert ist, und dass diese Organisation den Berliner Anwalt beauftragt hat. Die Frage ist nach wie vor, ob die nach so langer Zeit und ohne jede zeitnahe Zahlungsaufforderung, es soll um 13€50 Tagesparkgebühr gehen, 160€ "Rechtsverfolgungskosten" einklagen können? Mit freundlichem Gruß dorodenz
Hallo nochmal, ich habe die ADAC Rechtsberatung konsultiert. Aufgrund der dortigen Empfehlungen habe ich folgendes Anschreiben formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren, zurück aus dem Osterurlaub habe ich erneut ein Schreiben aus ihrer Kanzlei bezüglich einer angeblichen Ordnungswidrigkeit in Pula (Kroatien) aus 2010 vorgefunden. Nach Rücksprache mit meinem Rechtsanwalt bitte ich sie eindringlich von weiterer Belästi-gung Abstand zu nehmen, da sie als Inkassobüro keinerlei Legitimation für solcherlei Maß-namen haben. In Deutschland ist hierfür, wie sie sicherlich wissen, ausschließlich das Bundesamt für Justiz im Rahmen eines offiziellen Amtshilfeersuchen zuständig und bevollmächtigt. Weiters darf ich sie darüber informieren, dass von 28 EU Staaten zwar tatsächlich die größte Anzahl die RBGeld umgesetzt hat, Kroatien sowie Irland, Italien und Griechenland zählen aber nicht dazu! Dennoch möchte ich trotzdem um die obligatorische (und bislang nicht erfolgte) Überlassung der Vollstreckungsunterlagen gemäß § 87a IRG bitten. Dies sollte auch in ihrem eigenen Interesse sein, da ich mir selbst rechtliche Schritte gegen ihre Kanzlei in dieser Sache vorbehalte.
Wäre schön wenn dieser Post aktiv bliebe und wir uns so gegenseitig gegen diesen Abzocker unterstützen könnten. Beste Grüße, Rudi
Hier liegt der ADAC aber falsch. Es handelt sich hier nicht um einen Bußgeldbescheid der durch die RBGeld abzuwickeln wäre. Die Forderung ist eine privatrechliche Angelegenheit, da der Parkraum in Pula durch eine Firma nach kroatischem Recht (doo) bewirtschaftet wird. Und diese hat in Deutschland eben diesen Anwalt in Berlin mit der Eintreibung seiner Forderungen beauftragt. Da diese Forderung nur schwer oder gar nicht (fehlende Halterhaftung im ruhenden Verkehr) in Deutschland durchzusetzen ist, werden bis auf zwei Briefe aus Berlin keine weiteren Folgen zu erwarten sein. Dazu gibt es auch eine rechtliche Bewertung des ADAC in der aber der Sachverhalt korrekt dargestellt wird - daher wundert es mich wieso sie bei dir zu dieser Anwort kommen (RBGeld).