Post- Empfänger unbekannt verzogen, obwohl noch gemeldet
Hallo Meine Frage ist folgende: Ich habe in einer eigenen Wohnung im Haus meines Vaters gewohnt, die Post wurde für beide Wohnungen immer in den gleichen Briefkasten geworfen. Jetzt bin ich vor etwa zwei Wochen umgezogen, habe es aber noch nicht geschafft mich umzumelden (mir ist bewusst, dass ich mich nach einer Woche hätte ummelden müssen). D.h. ich bin noch bei meinem Vater gemeldet. Der Kontakt besteht und es wurde besprochen, dass die Post für mich gesammelt wird. Jetzt hat meine Stiefmutter direkt nach meinem Auszug alle ankommenden Briefe der letzten zwei Wochen mit der Aussage "Empfänger unbekannt verzogen" zurückgeschickt. Ist das zulässig, obwohl ich dort noch gemeldet bin?
4 Antworten
Verboten ist es sicher nicht. Du wohnst ja nicht mehr da. Ob Du da gemeldet bist oder nicht, spielt hierfür keine Rolle. Mach sofort einen Nachsendeantrag, damit Dir Deine Post an die neue Adresse zugestellt wird.
Ich persönlcih finde es nicht in Ordnung, was Deine Stiefmutter gemacht hat, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Das hättest du alles durch einen einfachen Nachsendeauftrag umgehen können. Mit deiner Ummeldung hat das nichts zu tun. Du bist schon selbst dafür verantwortlich, dass deine Post dich auch erreicht.
Okay, die Handlungsweise deiner Stiefmutter ist zwischenmenschlich nicht ganz in Ordnung, aber nicht verboten.
Es ist nicht unzulässig Post mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt verzogen" zurück zuschicken wenn der Empfänger dort nicht mehr wohnt.
Mit der amtlichen Ummeldung hat das nichts zu tun.
Das es nicht die feine englische Art deiner Stiefmutter ist dies zu tun steht auf einem anderen Blatt.
Teile halt allen wichtigen Personen und Vertragspartnern so schnell wie möglich Deine neue Anschrift mit und melde dich um.
Was willst du machen? Sie verklagen? Bringt doch nix. Meld dich um, gib allen Firmen, Ämtern und Kontakten deine neue Adresse bekannt und schenk deiner Stiefmutter nichts zu Weihnachten.