pool befüllen über hausanschluss?
die schwester unserer vermieterin wohnt mit im haus und befüllt in diesem moment ihren pool mit dem hausanschluss im keller.auf nachfrage wurde uns versichert dass dies jedes jahr von der nebenkostenabrechnung abgezogen wird. aber als wir darauf bestanden dies vertraglich fest zu halten wurde dies nicht aktzeptiert. was können wir nun tun? es kann doch nicht sein, dass denen ihr vergnügen auf unsere kosten geht. oder liegen wir falsch???
3 Antworten
ihr liegt falsch
es wird der schlüssel angewendet, der im mietvertrag steht
bade halt jeden tag als ausgleich
und sie rechnet das mit sicherheit nicht raus, das ist totaler aufwand
das bedeutet?
sie müsste einen zähler haben, ansonsten müsste sie auf den hauptzähler gucken und es nachhalten, dann rausrechnen, das ist schon bissel mehr aufwand, als es dich einfach mitzahlen zu lassen
und auch irgendwie uncooler^^
Natürlich kann nicht eine Partei "mal eben" eine Poolfüllung Wasser auf Kosten der Hausgemeinschaft aus der Leitung ziehen.
Du solltest dir mal die Wasserabrechnungen der letzten Jahre ansehen und prüfen, ob diese plausibel ist.
Sollte sie sein, sonst wärst du ja schon längst auf die Barrikaden gegangen.
Ich weiß zumindest aus langjähriger Erfahrung, was ich über's Jahr gesehen mit zwei Personen an Wasser verbrauche.
Gibt es eigentlich einen gesonderten Wasserzähler für den Anschluß im Keller? So ist es zumindest bei uns. Wir spülen damit die Biotonnen aus, mehr passiert am Gemeinschaftsanschluß nicht.
Sofern jede Partei einen gesonderten Zähler hat, sind die über den Kelleranschluß gezogenen Kubikmeter Wasser ja sehr deutlich zuzuordnen.
Das würde mich auch stören. Last euch doch den Zähler (Wasseruhr) zeigen, oder wie will sie das Wasser sonst raus rechnen?
wir wohnen erst seit november hier