Polzei Vorladung weil ich ein Kind am Arm festgehalten habe... was nun?

7 Antworten

Ich habe ihn nicht wie irr gezerrt sondern eben wie man ein Kind ja auch an die Hand nehmen würde.

Jung, für die Zukunft: Selbst eine unfreiwillig entnomme Haarprobe oder sogar schon Geruchsbelästigung bzw. durch Geruch hervorgerufenes Erbrechen durch anflatulieren (!!!) kann u.U. als Körperverletzung ausgelegt werden.

Da er nun auf meine Aufforderung mit zu meinem Sohn (ca.5m weiter) mitzukommen nicht reagiert hat habe ich ihn am Arm (es war noch kalt er hatte Handschuhe an also habe ich am Handgelenk festgehalten) hingeführt.

Wieso nur...? Warum macht man sowas? Was soll das bringen?

Patty1982 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 15:26

was das bringen soll frage ich mich mittlerweile auch! Ich habe meine Söhne so erzogen dass sie streitereien verbal ausfechten und nicht mit Gewalt! Resultat: Meine Kinder kommen mit Blessuren nach hause. Und die Eltern der Prügelknaben kümmert das kein Stück!

wueselduesel  18.04.2013, 15:30
@Patty1982

was das bringen soll frage ich mich mittlerweile auch!

Jetzt isses eh zu spät. Aber da wird nicht viel passieren. Wenn es zu einem Verfahren kommen sollte, dann wird es wahrscheinlich eingestellt werden. Das betreffende Kind war ja auch wahrscheinlich nicht beim Arzt um sich was quittieren zu lassen.

Keine Rechtsberatung, keine Garantie.

Und die Eltern der Prügelknaben kümmert das kein Stück!

Dann musst du den Rechtsweg gehen oder u.U. vorher über das Jugendamt was versuchen. Vielleicht sind die Kinder da ja schon bekannt?

Die Polizei muss so einer Anzeige nachgehen. Du kannst das dort genauso schildern wie hier. Gut besser wäre es gewesen du wärst mit deinem Sohn zu besagtem Jungen hingegangen. Aber es ist jetzt wie es ist. Ich denke mal das es bei einer Ermahnung bleiben wird.

Patty1982 
Beitragsersteller
 18.04.2013, 15:15

Ich habe selbst meine Kinder noch nie geschlagen oder grob angepackt. Ich würde das auch nicht bei fremden machen, das ist ja wohl klar.

Das Problem ist das es keine Zeugen gibt. Außer meinem Sohn. Und wer glaubt schon Angehörigen.

Die Eltern des anderen Jungen sind leider auch bei früheren Vorfällen nie kooperativ gewesen haben sich nie mit dem jungen hingesetzt damit das mal aufhört. Selbst als ich die anrief hörte ich nur: Kucken sie mal lieber was ihr Bengel macht. Der ist auch nicht so unschuldig!

Das die mich angezeigt haben ist einfach nur weil sie in meinen Augen ne Macke haben. Ich meine bisher haben die mich immer auflaufen lassen und nun wollen sie mir ne ne Klage anhängen. Ich versteh solche Leute nicht.

Eventuell hätte ich die schon x-mal anzeigen sollen damit sie mal überlegen was mit dem Kind nicht stimmt. Aber ich habe mich da ja reden nicht hilft nun für einen Schulwechsel meiner Kinder entschieden. Denn sogar Lehrer machen nix wenn sich da nur geprügelt wird!

Nordseefan  18.04.2013, 17:05
@Patty1982

Ich glaub dir ja. Und ich kann dich auch gut verstehen. Und viellicht ist eine Gegenanzeige nicht mal das verkehrteste. Klar, der Junge ist noch nicht strafmündig. Aber bei Prügeleien werden auch Kinder schon mal vorgeladen. So ein Schuss vor den Bug vom Richter nutzt oft ziemlich viel.

Und klar wird man deinem Sohn glauben, gerade WEIL er noch so jung ist.

Da er nun auf meine Aufforderung mit zu meinem Sohn (ca.5m weiter) mitzukommen nicht reagiert hat habe ich ihn am Arm ... hingeführt.

Ich frage mich gerade, ob du damit nicht auch noch eine Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB ["auf andere Weise"]) oder eine Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) begangen hast, denn er hatte ja offensichtlich nicht den Willen, sich die 5 m weiter zu bewegen, aber durch deine körperliche Einwirkung ist es dann doch geschehen.

Ansonsten: Die Antwort von @kevin1905 ist absolut korrekt und daran solltest du dich halten!

Kann eine Körperverletzung sein, du hättest den Vorfall sofern dein Sohn nicht schuld ist zur Anzeige bringen. Das wird zwar eingestellt weil die Plage minderjährig ist, aber er ist aktenkundig. Auch ein Anruf beim Jugendamt schadet da nicht. Die hören sowas gerne, manchmal hört man auch:"Nicht der schon wieder."

Aus Fehlern wird man klug. Lass in Zukunft die Jungs ihre Angelegenheiten selbst regeln. Alles, was du für deinen Sohn machst, kann er nicht lernen. - Sich zu wehren zum Beispiel. Es gibt nur wenige Fälle, wo Eltern wirklich eingreifen müssen.