Polizeiliches Führungszeugnis und Belehrung Infektionsschutzgesetz werden vom AG erstattet und Telefonnummer für den Notfall beim AG hinterlegen?

2 Antworten

Nicht der Arbeitgeber verlangt den Nachweis über die Belehrung über das Infektionsschutzgesetz, sondern er ist per Gesetz verpflichtet, nur einzustellen, wer so eine Belehrung nachweisen kann. Er verlangt es per Gesetz, nicht aus eigenem Antrieb.

Theoretisch könnte er dir die Belehrung bezahlen, muss er aber nicht. So bleibt das Nachweisheft dein Eigentum (andernfalls hätte der Arbeitgeber es nicht herausrücken müssen.)

Die Kosten für das Führungszeugnis musst du auch tragen. Er darf ein solches von dir verlangen, bevor er dich einstellt.

Du bist nicht verpflichtet, eine Notfallnummer zu hinterlegen - aber es könnte die Einstellungschancen verringern, wenn du es nicht tust. Besprich doch mit dem Arbeitgeber, dass du derzeit auf dich allein gestellt bist und mit der Familie keinen Kontakt hast (falls es so ist) - oder du findest eine andere Vertrauensperson, deren Nummer dem Arbeitgeber nach Absprache anvertrauen willst und kannst.

Meinst du nicht, dass es deine Eltern trotzdem interessiert, wenn du z.B. mit heißem Öl übergossen wurdest o.ä.?

Die 45 EUR, falls du sie nicht erstattet bekommst, sollte dir der Job schon wert sein.