Polizeiausbildung Unterkunft
Ich werde im März meine Ausbildung als Polizist beginnen und würde mich freuen wenn man hier ein paar meiner offenen fragen beantworten kann. - Darf/kann ich meinen eigenen Fernseher mitnehmen ? - gibt es Einzel oder Doppelzimmer ? - darf ich mir eine Wohnung Mieten oder muss ich in einer Unterkunft der Polizei Wohnen? - habe ich die Möglichkeit, dass ich mit 17 schon allein Autofahren darf (von mir Zuhaus bis zur Ausbildungsstätte) Vielen dank im Voraus :)
6 Antworten
Fernseher - ja. Aber sei sicher, dass Du GEZ zahlen wirst, denn diese werden bei Polizeiunterkünften gar dazu eingeladen, diese zu überprüfen, ob da auch wirklich jeder zahlt.
Du kannst Dir natürlich eine Wohnung mieten, Du bist nicht verpflichtet, in der Unterkunft zu nächtigen.
Mit 17 Autofahren? So alleine nicht, nein. Du unterliegst den gleichen Vorschriften wie alle Anderen auch. Das war einmal vor vielen Jahrzehnten, dass Minderjährige Auszubildende dann eine FE auch für die Freizeit besaßen. Das gibts nicht mehr.
Zudem, je nach Bundesland, wirst Du den Führerschein nicht einmal mehr bei der Polizei machen sondern bekommst aufgetragen, diesen außerhalb bei einer Fahrschule Deiner Wahl zu machen. Es findet nur noch anschließend eine zusätzliche kurze Schulung / Einweisung mit erneuter Prüfung statt, aufgrund dessen Du Deine dienstliche Fahrerlaubnis erwirbst - nachdem Du die Normale bereits hast.
Übrigens, BW bedeutet genau das, Lappen schön privat machen.
Die Zimmer sind unterschiedlich. Es gibt Unterkünfte mit Einbett -, Zweibett - und auch Dreibettzimmern.
Das ist nicht richtig. Fastlink es gibt eine Ausnahmeregelung für junge Leute die sonst nicht ihren Arbeitsplatz erreichen könnten. Dann darf man früher alleine fahren und sogar schon mit 16. Kannst es mir ruhig glauben wir haben am hiesigen Gymnasium etliche Schüler die diese Regelung nutzen weil sie sonst weder zum Gymnasium kämen mangels Bus verbindung etc... und diese Regelung können natürlich auch Auszubildende und STudenten nutzen.
klar kannst du dir ne wohnung mieten aber die mußt du dann selbst bezahlen weil es dein privatvergnügen ist............die gemeinschaftsunterkunft hingegen ist kostenlos für dich..........und irgendwie macht dich das doch auch zum außenseiter wenn du eine extrawurst brauchst mt eigener wohnung.............die anderen sind in der unterkunft und lernen sich so nach und nach auch privat kennen weil sie ja nach dienstschluß auch zusammen sind.........und du sitzt da alleine in deiner wohnung..........
Auch wenn der Beitrag schon älter ist mal eine Antwort die vielleicht hilfreich ist.In NRW läuft es so, das du etwa 2 Wochen bevor es mit dem Dualen Studium los geht Bescheid bekommst in welche Stadt zu kommst und welche Fachhochschule für dich zuständig ist. Du kannst dir dann einen WG Platz oder eine Wohnung suchen so wie alle anderen Studenten auch. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht . Du wirst am ersten Tag zum Komissaranwärter ernannt und verdienst dann schon von Anfang an über 1000 Euro.
Du kannst Dir natürlich eine Wohnung mieten, Du bist nicht verpflichtet, in der Unterkunft zu nächtigen.
Mit 17 Autofahren? So alleine nicht, nein. Du unterliegst den gleichen Vorschriften wie alle Anderen auch. Das war einmal vor vielen Jahrzehnten, dass Minderjährige Auszubildende dann eine FE auch für die Freizeit besaßen. Das gibts nicht mehr.
Doch das ist erlaubt mit dem eigenen Auto zur Ausbildungsstelle zu fahren ohne Begleitung. Die Fahrschule kennt die Bedingungen und kann dabei helfen es durchzusetzen.
frag am besten deinen einstellungsberater der müsste das alles wissen, mit 17 kannst du alleine auto fahren aber du brauchst einen speziellen antrag und es müssen bedingungen erfüllt sein z.b. müssen deine eltern arbeiten und haben somit keine zeit dich zu fahren und es darf kein bus oder zug zu deiner ausbildungstelle gehen und du musst auch dafür zahlen frag am besten mal in deiner fahrschule oder im rathaus deiner gemeinde nach