Polizei verweigert Ausweis Konsequenzen?
Ich bin mit nen paar Kumpel durch die Straßen gezogen, bis wir von der Polizei angehalten wurden. Die haben unsere Personalien aufgenommen. Es war dunkel, man konnte das Auto nicht als Streifenwagen identifizieren und auch die Uniformen nicht wirklich.
Jedenfalls habe ich den Polizisten darum gebeten wir seinen Ausweis zu zeigen oder mir zumindest seinen Namen zu nennen. Dies hat er selbst nach mehreren Anfragen verweigert. Besteht die Möglichkeit irgendwelche (rechtlichen) Maßnahmen gegen diesen Polizisten einzuleiten? Ich habe mir das Nummernschild aufgeschrieben und würde ihn wiedererkennen.
Ich frage nur, da eventuell eine Anzeige wegen Ruhestörung auf mich und meine Kumpels zukommt, aber eigentlich die Beweisaufnahme (Personalien) ja unrechtmäßig ist??? Würde mich über Beratung sehr freuen!
12 Antworten
Polizeibeamte in Uniform sind durch diese ausgewiesen und müssen nicht extra noch ihren Dienstausweis vorzeigen!
Wenn du eine Anzeige wegen Ruhestörung kassierst bekommst du spätestens dann den Namen des Kollegen.
Die Personalienfeststellung war rechtmäßig.
Beschweren kannst du dich... bringen wird dir das nichts, da der Polizist sich nicht falsch verhalten hat.
Und zum Schluss: Bevor man das falsche Verhalten von anderen bemängelt sollte man sich erstmal an die eigene Nase fassen. Du und deine Kumpels lärmen also nachts in den Straßen rum und dann beschwert ihr euch weil ihr von der Polizei angesprochen werdet... schonmal darüber nachgedacht, dass es Leute gibt die Schlafen möchten? Weil die z.B. am nächsten tag arbeiten müssen und nicht wie ihr Ferien habt...
Nach meiner (privaten) Meinung hättet ihr keine Polizeikontrolle verdient sondern ein paar hinter die Backen.
Der Polizist muss sich auch ausweisen. Wenn du nicht wahrscheinlich dann abhaust, wenn sie den Ausweis aus der Tasche kramen, müssen auch die sich ausweisen.Du könntest eine Beschwerde bei der Polizei aufgeben. Ich finde auch Polizisten sollten sich nicht alles rausnehmen dürfen und sich (ausser im Einsatz und dessen Vorbereitungen) über den Bürger stellen.
Die Polizei selber rät vor allem sich auf Grund der Trickbetrüger grundsätzlich zuerst den Dienstausweis zeigen zu lassen. Ausserdem muss man sich auch über einen Polizisten beschweren können. Und ich meine das wenn man das tun will er zumindenst seine Dienstnummer rausrücken muss.
in Uniform SOLLTE sie es tun, in Zivil MUSS sie es tun. Wenn jemand meine kleine Schwester anbrüllt (7 Jahre) denke ich ist sowas genauso gerechtfertigt, wie wenn ein Polizist im Parkverbot steht um sich Burger zu kaufen. (Hab ihn da nur angesprochen).
Sollen vielleicht um guten Willen zu zeigen oder dem Bürger entgegen zu kommen, aber es ist wie du nun selbst sagst keine Verpflichtung und kein Muss, so wie du es zuerst in deiner Antwort behauptet hast!
Junge... Es ist kein EINKLAGBARES Recht. Aber es steht in diversen Vorschriften und Beiblättern das er es sollte, wenn es verlangt wird unf die Situation es zulässt. In deinem Urteil gings maßgeblich darum das in DIESEM Fall wenn die Polizisten aus dem dazugehörigen Fahrzeugsteigen die Uniform als legitimation ausreicht. Ob ein Richter so Urteilen würden, wenn ich Nachts in einer Nebenstrasse kontrolliert werde ist doch stark zu bezweifeln.
Na dann sind wir uns doch einig! Es ist und bleibt eine Kann-Bestimmung und ist kein Muss! Was anderes habe ich ja noch nie behauptet. Und übrigens sind die Polizisten aus einem Polizeiauto ausgestiegen. Und so blind kann man gar nicht sein, dass man auch nachts in einer Stadt mit Licht ein Polizeiauto nicht von einem normalen unterscheiden kann!
Im Zweifel 110 Anrufen. Es wurden schon Polizeifahrzeige geklaut. Hab gerade gelesen, das es zur Vorzeigepflicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Gesetze greifen. Mal ja, mal nein.
Richtig, wie ich weiter oben schrieb ist Polizei Ländersache und die Vorschriften aus Niedersachsen gelten eben auch nur da! Aber seien wir uns mal ehrlich. Wer zieht sich ne falsche Uniform an und klaut dann ein echtes Polizeiauto um ein paar Jugendliche wegen Ruhestörung zu kontrollieren? Also jetzt wird es grad etwas surreal! Ich geb dir schon recht, dass mal ein Polizeiauto geklaut wurde, aber das kommt eigentlich nie vor und kann somit vernachlässigt werden.
Kein Mensch würde dann Jugendliche kontrollieren. Mal ehrlich... Aber darum gings auch nicht. Bin raus.
Gut Nacht!
Bist Du sicher, dass das wirklich ein Polizist war.? Die würden es doch sicherlich nicht verweigern, nen Ausweis zu zeigen...
Die würden es doch sicherlich nicht verweigern, nen Ausweis zu zeigen...
kommt immer auf die Situation an und wie gefragt wird ....
das problem ist, das es NICHT in jedem bundesland eine ausweispflicht für die polizeibeamten gibt. das polizeigesetz ist von bundesland zu bundesland untershiedlich. in manchen bundesländern ist es pflicht für den polizeibeamten, sich auf verlangen des polizeilichen gegenübers mit dem dienstausweis auszuweisen, in anderen bundesländern reicht es aus, wenn die beamten sich praktisch durch die uniform und den streifenwagen "ausweisen". da du nicht schreibst, wo du wohnst, kann man dir da auch keine vollständige auskunft geben, fakt ist aber, das du (wenn es bei euch eine ausweispflicht des bemanten gäbe) zwar eine dienstaufsichtsbeschwerde machen könntest, aber das nicht vorzeigen des ausweise macht die kontrolle und die personaleinaufnahme trotzdem nicht ungültig. das gäbe höchstens ein bischen was auf die finger, meist sogar nur verbal, aber mehr auch nicht. und damiot kann der beamte sicher leben. würde sich also nicht lohnen für dich.
ich betone, das sich meine antwort generell auf polizeibeamte in uniform bezeht, bemate in zivil, die so ja nicht als polizisten zu erkennen sind, müsen sich überall auf verlange ausweisen...
Wenn du mit der Story vor Gericht auftauchst, wirst du vom Richter noch wegen Mißachtung von Intelligenz verknackt!! Streifenwagen und Uniform nicht so richtig im Dunkeln zu erkennen? Seid ihr eine Blindengruppe auf Ausgang? Wie würdest du denn bei solchen Lichtverhältnissen dann einen Ausweis erkennen wollen? Wenn du dich beklagen willst, dann darüber, dass er seinen Namen und Dienststelle nicht genannt hat. Das kann und muß er nämlich. Aber tröste dich; diese Angaben stehen ja in der Anzeige. Auf jeden Fall werden die Maßnahmen NIE unrechtmäßig, nur weil der Beamte nicht nach deiner Pfeife getanzt hat!
Falsch! Die Polizei in Uniform muss sich nicht ausweisen, wenn es die Situation gerade nicht zulässt bzw. man gerade eine Maßnahme trifft. Wegen was soll er sich denn beschweren? Und die Polizei nimmt sich hier nichts raus, sondern es ist ihr gutes Recht!