Was ist, wenn man der Polizei verweigert Personalien anzugeben?

10 Antworten

Das zu verweigern wäre grundsätzlich ein Verstoß gegen §111 OwiG. Zudem darfst du durchsucht werden, und falls das nicht hilft weitere Maßnahmen die nötig sind, um deine Person zu identifizieren im Rahmen der Verhältnismäßigkeit.

Zum Vorzeigen des Dienstausweises ist jeder Polizist gegenüber dem Bürger auf seine Nachfrage hin verpflichtet. Tun sie das nicht, so kannst Du zur nächstgelegenen Dienststelle gehen und unter Angabe des Ortes sowie Datum und Uhrzeit des Vorfalls dort nachhaken, welche Beamten dann vor Ort waren.

Das lässt sich dann im Zweifelsfall ( z.B. im.Falle einer berechtigten Dienstaufsichtsbeschwerde ) aus dem Wachbuch nachvollziehen.

Parhalia  26.09.2015, 18:31

Oh sorry, habe erst beim 2. lesen gesehen, dass Du selbst die Vorlage Deiner eigenen Ausweisdokumente fiktiv verweigern möchtest. Dann nehmen sie Dich fiktiv fest und führen Dich ( im Notfall ) auch gegen Deinen Willen zur Identitätsfeststellung mit auf die Wache, wenn Du keinen Ausweis dabei hättest und jegliche Kooperation verweigern würdest.

fastlink  27.09.2015, 12:43
@Parhalia

Auch wenn Du die Frage falsch verstanden hast, was Du geschreiben hast ist trotzdem falsch.

Zum Vorzeigen des Dienstausweises ist jeder Polizist gegenüber dem Bürger auf seine Nachfrage hin verpflichtet.

Das ist Unsinn. Solange der eine Uniform trägt, ist er nur gehalten, das zu tun, nicht verpflichtet.

Und nicht jedem Bürger sondern nur dann, wenn er gegen diesen eine Maßnahme durchführt. Tut er das nicht, ist auch nicht von wegen Ausweis.

In dem Fall bekommt man eine Freifahrt im Polizeiwagen. Auf der Wache wird man erkennungsdienstlich behandelt und so lange festgehalten, bis die Identität eindeutig fest steht

nachwuchstalent 
Beitragsersteller
 26.09.2015, 18:26

Was heißt erkennungsdienstlich?

Miramar1234  26.09.2015, 18:38
@nachwuchstalent

Um Dich wieder zu erkennen,wirst Du fotografiert,gibst Fingerabdrücke ab,wirst beschrieben,gewogen,gemessen.zusätzlich eine Speichelprobe ,also DNA genommen.Sollltest Du beharrlich keine Personalien angeben,oder falsche angegeben haben,ist Dein Wohnsitz nicht bestätigt.Damit wanderst Du auch bei leichten Straftaten in U-Haft.Also,Du kannst alles mögliche machen,nur die Personalien immer ! angeben.

Dann werden Sie Dich mit  auf die Wache nehmen ,und herausfinden zu versuchen ,wer Du bist.Funktioniert das nicht,und Du bist einer Straftat verdächtig,kannst Du sowohl erkennungsdienstlich behandelt werden,als auch in Gewahrsam genommen werden.Bei einer erheblichen Straftat,bzw.deren Verdacht,und unbekannter Identität,könnte Beugehaft angeordnet werden,sofern Du keine Personalien angibst,bzw.diese nicht bestätigt werden.(Wohnsitz!) Liebe Grüße.

Sie fordern dich auf, deinen Ausweis vorzuzeigen. Wenn du dich weigerst durchsuchen sie dich. Ist der Ausweis bei dir zuhause, holen sie sich einen Durchsungungsbeschluss und durchsuchen deine Wohnung. Möglicherweise führen sie auch eine erkennungdienstliche Behandlung mit dir durch und können dich vielleicht identifizieren. Ein kleiner Tipp: Kooperier lieber mit der Polizei, das wirkt sich meist strafmildernt aus.

TomHofmann  25.11.2018, 21:49

das ist falsch was du da schreibst. Da ist rein garnix strafmildernd. Du sagst einfach deinen Namen, Adresse, Geburtsdatum. Das musst du. Du wiederspicht einer Durchsuchung deiner Person und widersprichst einer weiteren Kontrolle ohne Richtervorbehalt.