Ebay Kleinanzeigen Betrug damit zur Polizei gehen?

8 Antworten

Du müsstest beweisen, dass diese Schäden schon vor dem Kauf bestanden haben und das ist so gut wie unmöglich.

Und da du den Motor geöffnet hast, steht Aussage gegen Aussage, der Verkäufer könnte ja sagen, dass du nachträglich das Ding manipuliert hast etc.

Ich denke mal, das wird nichts bringen und das wird dir die Polizei auch sagen. Zumal du sowieso einen Anwalt einschalten müsstest, um das Geld von dem Verkäufer zurückzubekommen.

Nächstes Mal zum Händler fahren und dort ein Moped kaufen, die werden vor dem Kauf wenigstens überprüft und du hast keine bösen Überraschungen + 1 Jahr Garantie. Da ist es besser, etwas tiefer in die Tasche zu greifen, jetzt sitzt du ohne Moped und ohne Geld da.

Üble Nachrede ist eine Straftat - die mit Geldstrafe und Knast bedroht ist!

Im Übrigen kann ich einiges was du schreibst nicht so recht nachvollziehen, was die Bewertung nicht unbedingt einfacher macht, beschreibe ich dir mal kurz:

Du schreibst: Ich habe mir im Frühjahr diesen Jahres ein Moped gekauft.... das Moped lief die ersten paar Tage auch wie eine eins, nur dann kamen die Probleme,

Meine Frage: Warum willst du erst jetzt Ansprüche geltend machen, wenn die Mängel bereits wenige Tage nach dem Kauf aufgetreten sind?

Du schreibst: sie zog Falschluft, Federbruch in der Gabel und Pfusch ohne ende.

Meine Frage: Offensichtlich besitzt du doch Fachkenntnisse. Da sind dir diese ganzen in kurzer Zeit aufgetretenen Mängel nicht aufgefallen?

Schwer vorzustellen, dass das Teil vorher wie eine 1 lief.

Du schreibst: Ich habe gestern den Motor auseinandergenommen....

Meine Frage: Warum erst gestern? Warum ist seit Frühjahr nichts passiert?

Gut zu wissen: In dem Moment wo die Kiste selbst zerlegst, kannst du sowieso keine Sachmängelhaftung mehr geltend machen.

Deine Diagnose: und habe festgestellt dass er so starke Verschleißspuren aufweist (Lagerschaden, Pitting/Abnutzung an Zahnrädern, Halbmondverschleiß usw ).

Mit diesen Schäden kann das Moped nie einwandfrei gelaufen sein.

Wie erklärst du dir das du nichts bemerkt hast von diesen ganzen Schäden?

Woher nimmst du eigentlich die Kompetenz für solche Bewertungen?

Du schreibst: ...da dies ja mehr oder weniger Betrug ist,

Fakt ist: Mehr oder weniger Betrug gibt es nicht. Betrug ist eine Straftat - nicht mehr und nicht weniger. Und das ist noch nicht alles.

Betrug setzt immer Vorsatz voraus! Das heißt du musst beweisen, dass dem Verkäufer diese ganzen Mängel bekannt waren und er diese verschwiegen hat um sich vorsätzlich einen Geldwerten Vorteil zu verschaffen.

Kannst du das? Der Gesetzgeber jedenfalls geht davon aus, dass ein privater Verkäufer nicht die Fachkenntnis besitzen muss um zukünftige Verschleißmängel vorhersehen zu können. Moch dazu bei einer Kiste in diesem Alter.

Fazit: Du hast dir im Frühjahr ein Moped gekauft, dass einige Tage super funktioniert hat.

Und das obwohl diese Anzahl von Mängeln vorhanden gewesen sind?

Monate nach dem Kauf und dem wirtschaftlichen Totalschaden zerlegst du den Motor und willst den Verkäufer wegen Betrug anzeigen?

Aus welchem Grund hast du solange gewartet? Du musst zugeben das das eher unüblich ist.

Kann es nicht eher so sein, dass du dir für kleines Geld ein Moped an Land gezogen hast, dass du dir selbst wieder fit machen wolltest und dass dich die Arbeiten am Ende überfordert haben?

Das jedenfalls ist der häufigste Grund, wenn es um die Selber machen & Geld sparen Nummer bei Autos und Mopeds geht.

Muss bei dir nicht so sein. Würde aber besser zu der Geschichte passen.

Mein Tipp: Bevor du jetzt jemanden des Betrugs bezichtigst und vor den Kadi zerrst, solltest du dich anwaltlich beraten lassen. Und ich bin fast sicher, dass der dir von diesem Vorhaben ab rät.

Eine Erstberatung kostet etwa 50,- EUR. Eventuell kannst du Prozesskostenhilfe beantragen. Aber das erklärt dir alles der Anwalt.

Die Maschine ist wie alt?

Es wird kaum noch eine Simson geben, an der nicht immer wieder geschraubt werden muss. Wenn diese Maschine nicht 20 Jahre irgendwo in einem Lager gestanden hat, dann ist der Zustand eher normal. Viele Simsonfahrer die ich hier so kenne sind regelmäßig am schrauben. Wobei ich aber auch glaube, das ihnen das fast so viel Spass macht, wie dieses Kultobjekt zu fahren.

Versuche es mit einer Anzeige, aber ich glaube nicht das du Erfolg haben wirst.

Du bist leider nicht der Schrauber, für den du dich selber hältst.

Ich hätte mir deine anderen Fragen besser vorher mal angesehen. Dann hätte ich mir meine erste Antwort wirklich sparen können.

Zerlegen ist immer einfacher als zusammenbauen.

Komisch finde ich, dass du du dich ebenfalls im Frühjahr (16.02.) noch erkundigt hast ob du die Anmeldung zum Führerschein abbrechen kannst weil du kein Geld hast.

Du willst dir selbst eine 125er bauen, fragst aber wiederholt wie du Motorräder auf 50er Niveau drosseln kannst?

Das passt doch alles nicht zusammen.

Wenn du dir das Moped gekauft hast, es aber nicht fahren kannst weil du keine Kohle für den Lappen hast, verkauf die Teile weiter.

Aber du kannst es nicht auf den Verkäufer abwälzen!

Kurzform:

Zum einen kannst du dir das wohl sparen und zum anderen ist das noch lange kein Betrug.

Langform:

Als erstes ist zu klären, ob der Verkäufer im Kaufvertrag die "Sachmängelhaftung" ausgeschlossen hat.

Hat er dies, dann ist er raus.

Nur wenn er dich getäuscht und einen ihm bekannten Mangel verschwiegen hat, könntest du dagegen vorgehen.

Und auch nur dann wäre es Betrug.

Da man aber von einer Privatperson wohl nicht verlangen kann, dass diese weiß, wie es in dem Motor aussieht, ist davon nicht auszugehen.

Und selbst wenn er gewusst hat, wie es um den Motor steht, müsstest du ihm das erst einmal nachweisen.

Hat er die Sachmängelhaftung NICHT ausgeschlossen, sieht es zwar anders aus und er ist dafür "verantwortlich", diese greift aber nur bei einem Mangel, sie greift nicht bei Verschleiß.

Bei so einem "alten Schätzchen" ist aber wohl eher von Verschleiß auszugehen.

Dass du auch noch ohne "Rücksprache" den Motor selbst aufgemacht hast, verringert deine Chancen.

Fazit:

Nur wenn der Verkäufer die Sachmängelhaftung NICHT ausgeschlossen hat, kannst du aktiv werden.

Dann ist dein erster Weg aber der zum Verkäufer und NICHT der zur Polizei.

Die hat damit zumindest im ersten Schritt überhaupt nichts zu tun.

Viele Grüße

Michael

heurekaforyou  28.06.2018, 06:29

Super Erklärung!

Ich frage mich, bzw. auch den Fragenden, warum ein halbes Jahr überhaupt nichts passiert.

Und es wundert mich wie die Mühle bei dieser Vielzahl an Mängeln zunächst einwandfrei gelaufen sein soll.

Wie du richtig erwähnt hast, erwartet der Gesetzgeber von einem privaten Verkäufer nicht, dass dieser über das nötige Fachwissen eines Zweitradmechanikers verfügen muss.

Einmal abgesehen davon, dass die ganze Geschichte nicht so recht nachvollziehbar ist, wäre ich an deiner Experten-Meinung im Bezug auf die Haftungsfrage interessiert.

Mir ist bekannt, dass die Sachmängelhaftung von 2 Jahren auch für private Verkäufer gilt, wenn diese nicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen wurde.

Bei Online-Geschäften führt der unwirksame Gewährleistungsausschluss, wie du sicher weißt, regelmäßig zu bösen Überraschungen und nicht selten zu hohem Lehrgeld.

Doch welche Rolle spielt der ausdrückliche Gewährleistungsausschluss bei Vor-Ort-Verkäufen von Fahrzeugen?

Bei Mängeln die bekannt sind, z.B. durch eine Mängelliste vom Tüv oder einen Kostenvoranschlag der KFZ-Werkstatt, ist die Sache klar. Da nutzt auch der ausdrückliche Ausschluss der Sachmängelhaftung nichts!

Nehmen wir einen wirklich ärgerlichen Fall an: Zum Beispiel dass einige Tage nach dem Verkauf der Zahnriemen reißt.

Motorschaden ist die Folge. Für ältere Fahrzeuge meist auch der wirtschaftliche Totalschaden.

Kann der private Verkäufer sich hier nicht auf folgende Bestimmung berufen?

§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.

Zum mal (du hast es bereits erwähnt), Betrug immer Vorsatz voraussetzt?

Wovon aber nicht auszugehen ist (vorausgesetzt, der Verkäufer hatte keine Kenntnis).

Ich bin mir nicht sicher, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verkäufer in diesem Fall haftbar ist.

Ich denke, das Risiko trägt mit Übergabe in das Eigentum des Käufer - der Käufer.

Insbesondere beim KFZ-Verkauf findet der Vertrag doch nicht selten per Handschlag und durch den Tausch Papiere gegen Geld statt.

Und wer schreibt einen wirksamen Haftungsausschluss auf einen Bierdeckel?

Wie siehst du die Haftungsfrage in einer Situation, wie oben beschrieben?