Polizei Logo verwenden legal?
Hi, Ich wollte mir einen Pullover selbst gestallten, mir Julius k9 Hundestaffel der polizei. Jetzt wollte ich fragen ob jemand weiß, ob ich das Logo der Polizei Baden-Württemberg (also mit den 3 Löwen und Polizei drauf) auf den Pullover drauf drucken darf, oder ob das illegal ist. Falls das nicht legal ist, darf ich das normale Baden-Württemberg Logo ohne Polizei drauf drucken? Danke :)
5 Antworten
Nur die im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Baden-Württemberg abschließend aufgeführten Behörden und Institutionen dürfen die Landeswappen ohne Genehmigung verwenden.
Du kannst ja gerne mal im Innenministerium eine Genehmigung beantragen und schauen was bei rauskommt. Der Polizeistern wird einerseits urheberrechtlich geschützt sein, zum anderen beinhaltet er das Landeswappen. Von daher könnte es dann auch wieder mit o.g. Probleme geben.
Wozu genau brauchst du noch gleich einen Pullover mit Polizeiaufschrift?
Der § 132a StGB kann dir weiter helfen...
Der Tatbestand ist hier NICHT erfüllt. Der §132 StGB setzt ein Handeln voraus, das sich als amtliche Tätigkeit darstellt.
Sofern der FS sich bsp. als Polizist ausgibt, ohne eine Amtshandlungen vorzunehmen, ist “nur“ der §132a Abs. 1 Nr.1 u Nr.4 StGB erfüllt.
Aller Hoheitszeichen Fahnen Stander an Dienstwagen ,Geld, Wappen oder der Gemeinden Städte oder Polizei Bund Feuerwehr Zoll darfst du nicht verwenden oder nachgemachtes in den Verkehr bringen.
Selbst bei Polizeiautos in Fernsehkrimmies haben die Sondergenehmigung oder machen es auf Abgesperrten Plätzen. Bei alten Post- Bahn- Polizeiautos die Merkmale derart verbogen übergestrichen oden sonst unkenntlich gemacht.
Hierauf steht bis zu 2 Jahren haft.
Mit Gruß
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
Jedes Logo kann urheberrechtlich geschützt sein. Also entweder erkundigen bei den "Eigentümern" oder einfach machen und ggf. nen Rüffel bekommen...
Im schlechtesten Fall wohl ja
...oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr...
Soweit ich weiß darf das Wort``Polizei``auf ein Pulli gedruckt werden aber es darf kein Wappen drauf sein:D.
Und auch mit §132 StGB wird es dann immer kritisch, weil diesbezüglich schon ein Tatbestandsmerkmal erfüllt ist.