Polizei Hausdurchsuchung?
Hallo, hatte heute Streit mit einen Kumpel. Wir haben über das Thema Hausdurchsuchungen gesprochen. Mein Kolleg meint, wenn man eine Hausdurchsuchng hat und ein Verwanter direkt neben dran wohnt - also anderes Haus aber naher Verwandter, dass die Polizei auch dort hinein darf. Ich jedoch meine: nein, weil es ja ein anderes Haus ist auch eine andere Nummer und Wohninhaber auch wenn die Haustüren nur viel. 5 Meter auseinanderliegen. Wer kennt sich aus?
7 Antworten
Mit Verwandten hat das gar nichts zu tun!
Es wird das Objekt und die Personen durchsucht, die auf dem Durchsuchungsbeschluss stehen.
Nur weil ein Verwandter nebenan wohnt bedeutet das nicht, dass die Polizei automatisch dort mit sucht.
Das wäre nur der Fall wenn die Polizei nahezu 100 % davon ausgehen kann, oder sich Hinweise stichhaltig verdichten, dass sich beim Verwandten ebenfalls illegale Sachen abspielen oder gelagert werden.
Das nennt man dann "Gefahr in Verzug". Die Wohnungsdurchsuchung ohne Beschluss beim Verwandten wird dann innerhalb kürzester Zeit von einem Richter schriftlich bestätigt oder für unzulässig erklärt. Darauf hat der Verwandte einen Anspruch.
Grundsätzlich reicht es schon das du Waren per Rechnung bestellst und die nicht fristgerecht bezahlst.
Manche Firmen erstatten dann Strafanzeige wegen Betrug und beantragen ebenso die Wohnungsdurchsuchung.
Dann kann es sein das die Polizei 4 - 8 Wochen nach Erhalt der Ware vor der Tür steht und die Ware mit nimmt. ( wenn vorhanden )
Sofern man natürlich nachweist diese bereits gezahlt zu haben, darf die Polizei die Sachen nicht mit nehmen.
Du hast also recht.
Bei einer Durchsuchung ist die genaue Örtlichkeit im Durchsuchungsbeschluss angegeben. Diese kann nicht einfach erweitert werden.
Insgesamt ist hierbei
Die Durchsuchung kann sowohl beim Verdächtigen (§ 102 StPO) als auch bei anderen Personen stattfinden (§ 103 StPO), wobei jeweils der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.
Die Anordnung der Durchsuchung wird durch den zuständigen Ermittlungsrichter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft oder – beim Beschuldigten – durch ihre Ermittlungspersonen vorgenommen (§ 105 Abs. 1, § 165 StPO).
Das heißt, der A ist Beschuldigter, bei ihm wird durchsucht nach Durchsuchungsbeschluss. Dabei kommt raus, dass beim Onkel von A evtl. Drogen gelagert werden. Bis der Richter einen neuen Durchsuchungsbeschluss verfügt, sind die Beweise jedoch möglicherweise zerstört worden, also liegt Gefahr im Verzug vor. Da der Onkel nun ebenfalls Beschuldigter ist, kann die Polizei als Ermittlungsperson die Durchsuchung auch ohne Absprache mit der Staatsanwaltschaft durchführen.
Gleiches gilt, wenn A nicht zu Hause ist, es aber Anzeichen dafür gibt, dass er bei seinem Onkel ist.
Wenn A daheim ist und der Onkel mit der Durchsuchungssache gar nichts zu tun hat und es keine Anhaltspunkte für einen Zusammenhang gibt, wird beim Onkel auch nicht durchsucht.
Hoffe alle Klarheiten sind beseitigt^^
Dein Kumpel hat Unrecht. Durchsuchungsbeschlüsse gelten immer nur für die Räumlichkeiten, für die sie ausgestellt werden. In der Regel wird die Durchsuchung der Wohn- und ggf. Geschäftsräume mit allen eventuell vorhandenen Nebenräumen (also so weit vorhanden Keller, Dachboden, Garage, Schuppen etc.) des Beschuldigten angeordnet. Da der nahe Verwandte aber eben nicht der Beschuldigte aus dem Durchsuchungsbeschluss ist dürfen seine Räumlichkeiten auch nicht durchsucht werden, egal wie nah der Verwandtschaftsgrad sein mag und egal wie nah er wohnt, schließlich wurde die Sippenhaftung hierzulande vor längerer Zeit abgeschafft.
dürfen sie nicht, wenn sie dafür nicht auch einen durchsuchungsbefehl haben
Nein , es ging nur um ein thema mit einen Kollegen .
Weil ich dass, eine frechheit fände wenn, die aus dem nix herraus zb behaupten können , einfach so dass, die denken wenn se nix finden dass, es ja da sein könnte . deswegen hatten wir einen strreit
nein, da müssen sie schon einen verdacht haben
Dass, heist wenn man zb ein Dünger ma betellt hat wo legal ist aber auch für böller benutzt werden kann. Man eine HD bekommt und die des nich finden . können die net aus lust sagen ja wir gehn mal jetzt da rein oder so ?
nein
Die Durchsuchung erstreckt sich immer auf die im Beschluss angegebene Örtlichkeit. Ein Automatismus, dass der Beschluss gleichzeitig auch die nahe wohnenden Familienmitglieder einbezieht, gibt es nicht. Die "Sippenhaft" gibt es in Deutschland nicht.
Wenn sich allerdings bei der originären Durchsuchung Hinweise auf die benachbarte Wohnung ergeben, könnte für diese Wohnung ebenfalls kurzfristig ein Beschluss erwirkt oder ggf. bei Gefahr im Verzuge die Durchsuchung sofort durchgeführt werden.
Ok Danke kenst, du dich damit aus ? sowas muss, ja immer einen Hinreichenden verdacht haben oder ? Die können ja nich sagen ja wir denken dass, sie dass, und das hier a´haben und fertig ? ohne angabe von gründen