Polizei hat uns angehalten und Namen aufgeschrieben - was passiert jetzt?
Hallo, gestern war ich mit 5 anderen Freunden unterwegs, wir sind alle zwischen 15 und 16 und waren auf einen geburtstag eingeladen. Wir liefen vom Rewe da hin, wo wir eingeladen waren und hatten 2 flaschen wein dabei, als geschenk. Wir waren nicht auffällig oder so, und keiner von uns hatte was getrunken, aber neben uns hielt dann ein Polizeiauto und dann wollten 2 Polizisten von uns Ausweise, aber nicht alle waren 16. von denen die keinen ausweis hatten haben die dann die namen und das geburtsdatum aufgeschrieben, manche haben gesagt sie haben keinen ausweis und haben sich dann ein jahr älter gemacht weil sie angst hatten, dass sie dann ärger bekommen.. Meine frage ist jetzt was als nächstes passiert, ob die irgendwie die eltern informieren oder so, oder ob die einfach nur unsere namen haben wollten falls wir nochmal irgendwann angehalten werden? ich find das ein bisschen arg übertrieben, die schreiben ALLE Namen auf nur weil man mit Leuten unterwegs war die wein in der hand hatten aber noch nichtmal getrunken haben..? -.-
9 Antworten
das ist einfach als prävention gedacht, damit die jugendlichen sich überlegen, ob sie wirklich nahcts randalierne müssen.
schliesslcih ist bekannt das sie als gruppe unterwegs waren, so als mögliche täter in frage kommen und auf sich gegenseitig aufpassen
Die Namen wurden notiert, um eure Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Wer gelogen hat, dürfte Ärger bekommen,.
das war ne normale personen kontrolle, wenn ihr jetz scheiße baut und den rewe abfackelt wissen die kollegen das ihr vorher schonmal da wart, oder die haben jemanden gesucht oder oder oder.....
für dich mag das ein bisschen arg sein, aber weisst du denn eigentlich , warum die polizei euch angehalten hat?? nee, gell? das hat seinen grund im jugendschutzgesetz. nach §9 ist es so, das unter 16 gar kein alkohol, über 16 und bis 18 nur bier, wein und sekt an euch in der öffentlichkeit, in gaststätten oder verkaufsstellen VERKAUFT (alleine verkauf reicht schon!!) werden darf, und es darf euch der verzehr auch nicht gestattet werden. derjenige verkäufer, der das trotzdem tut, macht sich strafbar. auch dürfen die älteren den jüngeren den konsum nicht gestatten. wenn du also 16 oder älter bist, darfst du dir selber zwar bier, wein oder sekt kaufen und auch konsumieren, aber nix anderes, du darfst auch jüngeren keinen alkohol abgeben oder es zulassen, das die ihn konsumieren, tust du das, kannst du ärger bekommen. genauso wie 18 und älter sich alles kaufen dürfen, dir aber ausser den o. g. zeugs nichts an dich abgeben dürfen.
da die polizei auch die einhaltung des jugendschutzgesetze zu überwachen hat, musste bzw. konnte und durfte sie euch kontrollieren. wenn die nun rauskriegen, wie alt ihr wirklich seit, kann das für den verkäufer bussgeld bedeuten mitsamt ner anzeige wegen verstoß gegen das jugendschutzgesetz, wenn man ihm was nachweisen kann.
und wenn einer von euch älteren dem jüngeren was abgegeben hat, und das kommt raus, auch dann gibt es viel spass.
das ihr das als geschenk gekauft habt, ist in dem fall fast irrelevant.
hier mal zum nachlesn der §9 als einzelnorm:
Da ihr nix verbotenes gemacht habt wird auch nix passieren.
außer falsche Angaben zur Person. Völlig ohne Grund^^ So doof muss man erstmal sein.
exakt das war bei mir auch schon so...ist sicher nur reihne routine.....wird schon schief gehen....XD