Polizei hat uns angehalten und Namen aufgeschrieben - was passiert jetzt?

9 Antworten

das ist einfach als prävention gedacht, damit die jugendlichen sich überlegen, ob sie wirklich nahcts randalierne müssen.

schliesslcih ist bekannt das sie als gruppe unterwegs waren, so als mögliche täter in frage kommen und auf sich gegenseitig aufpassen

Die Namen wurden notiert, um eure Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen. Wer gelogen hat, dürfte Ärger bekommen,.

das war ne normale personen kontrolle, wenn ihr jetz scheiße baut und den rewe abfackelt wissen die kollegen das ihr vorher schonmal da wart, oder die haben jemanden gesucht oder oder oder.....

für dich mag das ein bisschen arg sein, aber weisst du denn eigentlich , warum die polizei euch angehalten hat?? nee, gell? das hat seinen grund im jugendschutzgesetz. nach §9 ist es so, das unter 16 gar kein alkohol, über 16 und bis 18 nur bier, wein und sekt an euch in der öffentlichkeit, in gaststätten oder verkaufsstellen VERKAUFT (alleine verkauf reicht schon!!) werden darf, und es darf euch der verzehr auch nicht gestattet werden. derjenige verkäufer, der das trotzdem tut, macht sich strafbar. auch dürfen die älteren den jüngeren den konsum nicht gestatten. wenn du also 16 oder älter bist, darfst du dir selber zwar bier, wein oder sekt kaufen und auch konsumieren, aber nix anderes, du darfst auch jüngeren keinen alkohol abgeben oder es zulassen, das die ihn konsumieren, tust du das, kannst du ärger bekommen. genauso wie 18 und älter sich alles kaufen dürfen, dir aber ausser den o. g. zeugs nichts an dich abgeben dürfen. da die polizei auch die einhaltung des jugendschutzgesetze zu überwachen hat, musste bzw. konnte und durfte sie euch kontrollieren. wenn die nun rauskriegen, wie alt ihr wirklich seit, kann das für den verkäufer bussgeld bedeuten mitsamt ner anzeige wegen verstoß gegen das jugendschutzgesetz, wenn man ihm was nachweisen kann.
und wenn einer von euch älteren dem jüngeren was abgegeben hat, und das kommt raus, auch dann gibt es viel spass. das ihr das als geschenk gekauft habt, ist in dem fall fast irrelevant. hier mal zum nachlesn der §9 als einzelnorm:

http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html

Da ihr nix verbotenes gemacht habt wird auch nix passieren.

fs112  25.09.2011, 11:53

außer falsche Angaben zur Person. Völlig ohne Grund^^ So doof muss man erstmal sein.

Anonymus5  25.09.2011, 11:50

exakt das war bei mir auch schon so...ist sicher nur reihne routine.....wird schon schief gehen....XD