Polizei gerufen muss man bei falschem Verdacht zahlen?

4 Antworten

Hallo mambabeisser,

wenn Du unter:

  • 110 oder
  • 112

anrufst landest Du in der Leitstelle

  • der Polizei
  • der Feuerwehr
  • der Rettungsleitstelle

in allen Fällen musst Du für Anforderung der Einsatzfahrzeuge samt der Besetzung nichts zahlen. Das gilt auch dann, wenn Du einen falschen Verdacht hast.

Dem Disponenten in der Leitstelle schildert man in der Regel ja auch was vorgefallen ist. Anhand der Schilderung entscheidet ja auch letztendlich der Disponent, welche Einsatzkräfte überhaupt erforderlich sind.

Müsste man bei einem Irrtum den Einsatz bezahlen, würde das dazu führen, dass viele aus Angst vor den Kosten erst gar nicht anrufen würden.

Die Kosten trägt dann die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler.

Anders sieht es aus, wenn man nicht aus einem Irrtum den Notruf wählt, sondern wissentlich den Notruf missbraucht.

Bei Missbrauch des Notrufs, können einen

  1.  die Kosten für den Einsatz auferlegt werden und zusätzlich kann
  2. ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage gegen einem eingeleitet werden:

§ 145 StGB - Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs‐ und Nothilfemitteln 

(1) Wer absichtlich oder wissentlich 

  1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
  2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, 

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Aber bezüglich Deiner Frage gilt natürlich, dass auf Dich keine Kosten zukommen, nur weil Du aufgrund eines falschen Verdachtes die Polizei gerufen hast.

Schöne Grüße
TheGrow

lorelai382  11.10.2017, 05:05

Du scheinst dich ja gut auszukennen! Ich hätte da ne ergänzende frage. Ich habe aus gutem Grund geglaubt, dass Mein Freund in seiner Wohnung liegt und Hilfe braucht. Ich habe den Notruf gewählt und die Polizei hat die Tür mit Hilfe eines Schlüsseldienstes geöffnet. Er schlief bloß. Mir wurde von der Polizei gesagt, ich muss zahlen. Was denn genau? Nur den Schlüsseldienst oder auch den Einsatz?

mambabeisser 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 22:36

Danke für die AUSFÜHRLICHE Antwort. :)

Hallo, nein muss man nicht. Solange du gewollt keine Falschen angaben machst falls doch ist es möglich das dir die Einsatzkosten berechnet werden aber nur wenn du es wirklich absichtlich machst. Wenn du einen "Verdacht" hast und diesen auch im Notfall begründen kannst können sie dir die Einsatzkosten nicht in Rechnung stellen. Gruß

Solange man Dir keinen Vorsatz unterstellen kann, zahlst Du genau dafür Steuern.

Nein, denn besser zehnmal zu viel, als einmal zu wenig.