Polizei anrufen bei Verdacht - Wer zahlt?
Hallo,
folgender Fall:
Die Alarmanlage (Bewegungsmelder) eines Wohnungsbesitzers schlägt an, als der Mieter nicht im Haus war.
Daraufhin hat der Mieter 110 gewählt und die Polizei sofort informiert.
Es wurden keine Einbruchsspuren festgestellt. Polizeistreife war vor Ort.
Muss der Mieter die Rechnung des Polizeieinsatz bezahlen? Der Mieter hat ja nicht aus Spaß die Polizei gerufen. Die Polizei wirbt doch damit, dass man bei Verdacht 110 anrufen soll.
Bitte nur Antworten, wer es sicher weiß.
Danke.
4 Antworten
Die Sachbearbeiterin der Polizei hat auf telefonischer Nachfrage ob Sie etwas festgestellt haben mitgeteilt, dass der Mieter eine Rechnung bekommt.
Es muss natürlich nicht bezahlt werden.
Hallo.
Nein muss er nicht. Es war ja kein Vorsatz, lieber einmal Zuviel als einmal zu wenig.
Mit Gruß
Bley 1914
Muss er definitiv nicht! dafür ist die Polizei da! Ist mir auch schon passiert....lieber einmal zu viel als zu wenig