Polizei erwischt mich mit entdrosselten Roller, folgen?
Ich wurde vorgestern von Zivil Polizei angehalten, die kamen aus Osnabrück. Die haben mich mit meinem erlaubten 45kmh 50ccm Roller 500m lang gemessen mit ihrer Überwachungskamera. Auf der Distanz haben sie eine Durchschnittsgeschwinidigkeit von 71kmh festgestellt und eine kurzvernehmung durchgenommen. Ich habe 8 Tage Zeit und den Roller zu drosseln. Ich hab am 22.8.10 Geb. was echt blöd gelaufen war. Ich habe den Roller gedrosselt und gestern sogar schon zum Tuv gebracht. Die Bescheinigung heute bei der Polizei abgegeben die dann nach Osnabrück geschickt wird... also Staatsanwalt. Die Papiere wurden deswegen nicht mitgenommen weil ich ehrlich war und ihnen gesagt habe was an dem Roller ist. Als ich heut der Polzei die Bescheinigung vom Tuv gegeben habe... sagte sie ich müsste mit einer Geldbuse von locker 300 euro ausgehen oder sogar Fürherscheinsperre/entzug. - Bin noch 17 und habe Führerschein im begleitenen fahren - Wurde dass erste mal erwischt - Trotz B Führerschein... Fahrn ohne Fahrerlaubnis Was wird auf mich zukommen?
10 Antworten
Na, mindestens 300,-- Geldbuße und Führerscheinentzug.
Das war fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem Fahrzeug, das so nicht für den Straßenverkehr zugelassen war...
§ 21
Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist
Scootertunning is not a crime
A.C.A.B
wirst schon keine Sperre kriegen
Doch, das ist es. Und warum? Weil es gefährlich ist, wenn uneinsichtige, unreife Kinder durch die Gegend rasen. Und das auf einer Maschine, die für diese Geschwindigkeiten nicht ausgelegt ist.
Die Polizei hat dir doch schon gesagt, was auf dich zukommen kann. Du hast die Straftat (!) Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen (mit Klasse B darfst du nur 45km/h-Maschinen fahren), was mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden kann. Ohne verlässliche Prognosen treffen zu wollen: Du hast irgendwas zwischen Sozialstunden und Geldstrafe zu erwarten. Verkehrsrechtliche Konsequenzen kommen natürlich hinzu, was Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug beinhalten kann.
Du hast darüber hinaus gegebenenfalls noch weitere Tatbestände verwirklicht. Dazu zählen ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz, sowie Fahren ohne Betriebserlaubnis. Das hättest du dir vorher überlegen sollen.
Zu dem Fahren ohne, da dein Roller nun kein Kleinkraftrad mehr ist sondern schon ein Leichtkraftrad kommt auf jeden Fall das Inbetriebnehmen ohne BE aufgrund der willentlichen veränderung(Gefährdungsvariante). Versicherungstechnisch ist es glaube ich nur ein Obliegenheitsverstoß, das sollte nicht das Problem der Polizei sein. Du solltest nur nicht erwähnen, dass z.B der Besitzer (wenn er z.B.auf deinen Vater läuft etc.) davon wusste. Sonst ist der auch noch dran weil er das Fahren ohne FE und BE zugelassen hat.
Wir haben früher alle mal getuned, wenn mich aber n doofer Renntoaster mit 75 km/h und der Lautstärke einer Düsengetriebenen Nähmaschine überholt (am besten noch rechts), kann ich nur sagen selbst schuld! Es geht auch dezenter :)
Führerschein mit 21 ???
....? Alles klar bei dir..?