Mit Autoführerschein 70km/h Roller fahren

6 Antworten

Das gesetz was du meinst, gibt es schon länger nicht mehr. Der Roller muss auf 45Km/h gedrosselt werden. Andernfalls begehst du 3 Straftaten. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren ohne Betrieberlaubnis, Fahren ohne Versicherungsschutz.  

Das ist einfach zu begründen. Mit dem Führerschein ist es dir nicht erlaubt Fahrzeuge mit mehr als 45 Km/h, sowie einer hubraum- und leistungsbegrenzung zu fahren. Dafür wird die Führerscheinklasse A1 benötigt, die du nciht besitzt. Dementsprechend fahren ohne Fahrerlaubnis.

Punkt 2: Fahren ohne Betriebserlaubnis ist gegeben, da der Roller schneller fährt, als er bauartbedingt darf. Er benötigt dementsprechend eine Abhame, dass Karosserie, Fahrwerk, Bremsen, Lichtanlage usw. für diese Gerschwindigkeit ausgelegt sind.

Punkt 3 ergibt sich durch Punkt 2. Der Versicherungsschutz erlischt mit der Betrieberlaubnis, da du laut versicherung (und je nach vertrag) das K-Rad ncith mehr hättes im öffentlichen Verkehr bewegen dürfen. Ohne eine gütige Versicherung ist dieser Straftatbestand ebenfalls erfüllt.

Insgesammt macht das 3 Punkte in Flennsburg, eine fette geldstrafe und den kompletten Entzug aller Fahrerlaubnisse, sowie eine Führerscheinsperre, was dir für eine ungewisse zeit nicht ermöglicht den führerschein neu zu machen.

Baust du desweiteren noch einen Unfall kannst du sogar ins gefängnis kommen, fals leute schwer verletzt oder getötet werden.

Antitroll1234  05.04.2015, 20:21

Das gesetz was du meinst, gibt es schon länger nicht mehr. Der Roller muss auf 45Km/h gedrosselt werde

Warum sollte es das Gesetz zum Übergangsrecht nicht mehr geben ?

Ist mir jetzt neu das der §76 der FeV nicht mehr gäbe.

Grad mal nachgeschaut, ist noch da^^

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

Eichbaum1963  05.04.2015, 23:40
@Antitroll1234

Genau,

1. gibts das Gesetz noch und

2. ist das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis keine Straftat sondern "nur" eine OWi.

3. liegt bei ordnungsgemäß abgeschlossenem Versicherungsvertrag auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Dass die VS im Falle eines Unfalls Regress (bis 5.000 €) fordern darf, steht auf einem anderen Blatt.

Fazit: es ist nur eine Straftat: Fahren ohne FE.

Vor allem das angebliche "Fahren ohne Versicherungsschutz" ist ein Ammenmärchen. ;)

Antitroll1234  05.04.2015, 23:45
@Eichbaum1963

Fazit: es ist nur eine Straftat: Fahren ohne FE.

Und auch dies ist noch zweifelhaft, Eintragung lt. Fragesteller in einem Kommentar, dass 50 km/h eingetragen sind, wenn dann noch alles original ist, und nur der Tacho lediglich 70 km/h bergab mit Rückenwind anzeigt, wird auch Fahren ohne FE gegenstandslos werden ;-)

Dein "Roller" darf im besten Fall 50km/h schnell sein.

Da er fast 70km/h fährt begehst Du täglich eine Straftat - Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Lass ihn umgehend drosseln oder mach Klasse A1. Fährst Du weiter und kommst in eine Kontrolle wird das immense Folgen für Deinen Geldbeutel und unter Umständen auch für die vorhandene Fahrerlaubnis haben.

Antominus  05.04.2015, 20:19

Es kommen noch mals 2 Straftaten dazu. Fahren ohne Betrieberlaubnis und Fahren ohne versicherungsschutz. Viele Roller wurden nur bis 50Km/h vom Techniker abgenommen. In dem Fall ist die Betriebserlaubnis flöten.

Crack  05.04.2015, 20:24
@Antominus

Fahren ohne Betriebserlaubnis ist keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Der Versicherungsschutz erlischt auch nicht, die Versicherung kann Regressansprüche stellen. 

Es bleibt also bei einer Straftat.

Eichbaum1963  05.04.2015, 23:45
@Crack

Es bleibt also bei einer Straftat.

Riiischtiiisch. ;)

Alles Quatsch, was hier so steht. Ab 2002 durften neue Fahrzeuge nur noch 45 km/h fahren, ohne Toleranz (im Regelfall werden etwa 47 bis 48 km/h geduldet, weil man nie zu 100 % exakt drosseln kann), bis 2002 waren es 50 km/h plus 10 % Toleranz, also echte 55 km/h. Die meisten Tachometer gehen so weit vor, dass "Tacho 70" bei echten 55 km/h durchaus möglich sind. Alte Fahrzeuge betrifft die dämliche 45 km/h - Sache nicht! Alles OK bei Dir also.


Falls 70 km/h auch in den Papieren des Rollers stehen, benötigst Du mindestens Klasse A1 dafür. Klasse AM ist nicht ausreichend und Du bist ohne Fahrerlaubnis unterwegs.

priestforever 
Beitragsersteller
 05.04.2015, 20:12

In den Papieren steht 50km/h. Was hat das für Auswirkungen?

Antitroll1234  05.04.2015, 20:18
@priestforever

Wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen ist und sonst alles unverändert original ist, darfst Du den Roller fahren. 70 km/h ist der Wert auf deinem Tacho, der eilt vor und die eingetragenen 50 km/h ist eine Prüfgeschwindigkeit unter bestimmten Voraussetzungen.

Max. 50ccm setze ich jetzt mal voraus.

Nein, mit dem (heutigen) PKW-Führerschein der Klasse B darfst Du generell kein Zweirad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fahren. Die schnellsten Zweiräder, die Du mit der (heutigen) Klasse B fahren darfst, sind die Simsons der ehemaligen DDR mit 50 cm³ Hubraum. Die dürfen auch bis zu 60km/h schnell fahren.