Polizei-bitte folgen
Hallo, ich bin mir nicht genau sicher,ob ich eben einen Fehler gemacht habe.Ich bin gerade auf die Autobahn aufgefahren,da überholt mich ein Polizeiwagen,setzt sich vor den Wagen der vor mir fuhr und macht das Schild "Bitte folgen" an.an der nächsten Ausfahrt fuhr dann der Polizeiwagen und das ihm folgene Fahrzeug ab. Hätte ich auch folgen müssen?Ich bin mir da sehr unsicher jetzt.Ich bin normal weitergefahren auf der Autobahn,nicht zu schnell,es kam kein Wagen hinterher mehr,obwohl die Möglichkeit bestanden hätte,dass sie mir folgen,denn wo sie abgefahren sind,da war eine Autobahnpolizeistation,sie hätten also gleich wieder auf die Autobahn drauf fahren können. Gilt also das Bitte folgen nur für das Fahrzeug direkt hinter dem Polizeiwagen oder auch für die Wagen die dann weiter folgen?
18 Antworten
Es ist immer nur das unmittelbar folgende Fahrzeug gemeint, das "Bitte Folgen" ist ja gewissermassen auch für Dich von dem zwischen Dir und Polizeiauto verdeckt gewesen. Auch wenn Du es gesehen hast müssen sie es Dir schon so zeigen dass Du es auch sicher sehen kannst wenn Du gemeint bist. Ausserdem ist diese Lichtschrift, soweit ich weiss, nur von helfendem Zweck, beim Rausziehen muss dem der gemeint ist die Kelle gewunken werden.
Also mach Dich nicht verückt, wenn Du auch mit gemeint gewesen wärst hätten die schon bemerkt dass Du nicht mit raus fährst und Dir nochmal expliziert Zeichen gegeben. Angesichts der Situation wäre es auch nicht nachteilig für dich gewesen, da warst ja nicht eindeutig Du gemeint. Da war doch sogar Mal ne Folge von Achtug Kontrolle oder sowas wo eine Frau rausgezogen wurde der wirklich sehr lang Lichtschrift, Kelle und gar Lautsprecherdurchsagen gemacht wurden um sie zum Anhalten aufzufordern. Auf die Frage warum sie nicht sofort darauf reagierte sagte sie nicht gedacht zu haben dass sie gemeint wäre und hatte keine Strafe bekommen (zumindest nicht dafür).
Wow,so schnell so viele Antworten,vielen Dank an alle!
du hast es richtig gemacht das bitte folgen schild ist immer für den hintermann aber nicht noch für den dahinter
Nur das direkt betroffene Fahrzeug ist angesprochen.
Hallo kikki1977
Du hast das schon richtig gemacht. Da muss immer nur das direkt nachkommende Fahrzeug der Anordnung folgen.
Gruß HobbyTfz
Da gilt nur für das Fahrzeug, das direkt hinter dem Polizeiauto fährt und für niemanden sonst.
Einzig denkbare Ausnahme wären z.B. mehrere Motorräder. Aber bei Motorradfahrern, die in Gruppen unterwegs sind ist es eigentlich eh üblich, dass alle stehenbleiben, wenn einer stehen bleibt oder angehalten wird, damit man sich nicht verliert.