Pokémon-Karten "verarbeiten" und weiterverkaufen, legal?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch wenn der Pokemon-Service da was anderes geantwortet haben (klar, warum sollten die das wollen?) - Du darfst da ... wenn Du da ausreichend eigene Ideen reinbringst, so dass ein eigenständiges Werk entsteht. Zwar sind die Karten urheberrechtlich geschützt, aber man darf nach § 24 UrhG daraus ein eigenes Werk machen.

Zitat: "Die Rechtsprechung spricht davon, dass „angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten älteren Werkes verblassen“. Es sollte also ein möglichst hohes Maß an Individualität in das neue Werk eingebracht werden, damit es den geforderten Abstand zum Original einhält."

Eine zerschnittene Karte würde dem wohl entsprechen, auch, wenn die Grenzen da eng beieinander liegen.

Zenchi 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 22:10

Beziehungsweise, wer entscheidet, ob dieses "Maß an Individualität" groß genug, oder diese schmale Grenze noch nicht erreicht ist?

tinalisatina  29.07.2021, 07:39
@Zenchi

Im Zweifel ein Richter (evtl. mithilfe eines Gutachters).

Zenchi 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 22:03

Vielen lieben Dank! Das bedeutet, eine doppelt zerschnittene Karte, die aber definitiv noch als solche erkennbar ist, darf trotzdem verarbeitet und verkauft werden? Oder gehört zu "Maß an Individualität" mehr dazu?

Hört sich an als müsstest du ein Gewerbe anmelden.

Zenchi 
Beitragsersteller
 28.07.2021, 21:22

Das sowieso, sonst dürfte ich ja nicht verkaufen, die Frage ist eher ob ich solche Sachen dort verkaufen dürfte..