Pobleme mit Polizei? Verkehrsrecht?

5 Antworten

Im öffentlichen Verkehrsraum darfst du kein Handy o.ä. am Steuer benutzen. Das gilt auch für Fahrzeuge ohne Motor.

Zudem ist der öffentliche Verkehrsraum nicht nur auf den Straßenverkehrsraum beschränkt. Auf einem Schulhof können beispielsweise Fußgänger anzutreffen sein.

Nur wenn das Tor sowie alle anderen Zugangsmöglichkeiten geschlossen sind, so dass die Fläche nicht mehr der Allgemeinheit zugänglich ist, würde dort die StVO nicht gelten.

Hallo,

  1. Du hast eine mündliche Verwarnung bekommen, wieso also aufregen?
  2. "Privatgelände" im Verkehrsrechtlichen Sinn gibt es fast nicht. Das trifft nur auf Verkehrsgrund zu, auf dem nur ein bestimmter Personenkreis fahren KANN (physikalische Möglichkeit), z.B. in dem die Einfahrt mit einer Schranke versperrt ist. Das was du fäschlicherweise als "Privatgelände" ansiehst ist ein sogenannter "tatsächlich öffentlicher Grund" - da ja tatsächlich jeder darauf fahren könnte. Und da zählen dann eben auch die Bestimmungen der StVO. Lange Rede, kurzer Unsinn: Nein, du durftest nicht mit dem Handy telefonieren.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Aber knapp 10 Meter nach Verlassen des Tores hat mich ne Polizistin angehalten und gesagt ,,Nächste mal ohne Telefon ok?“

Bezeichnest du es immer als Problem, wenn dich jemand daran erinnert dass es Regeln gibt und man sich daran halten sollte?

Ich persönlich denke die Schule ist ein Privatgelände oder wenigstens nur für bestimmte Personen zugelassen?

Nein. Jeder kann das Schulgelände betreten, ohne sich eine extra Erlaubnis einzuholen. Damit ist das Schulgelände öffentlicher Verkehrsraum. Das bedeutet, dass die StVO gültig ist.

Darf man da nicht auf dem Fahrrad telefonieren?

Wie gesagt: Öffentlicher Verkehrsraum. Im öffentlichen Verkehrsraum darfst du, wenn du ein Fahrzeug führst, keine Geräte benutzen die du dafür in die Hand nehmen musst.

Das fällt doch nicht wirklich in den Zuständigkeitsbereich der Polizei oder?

Du wirst lachen: Sogar wenn es Privatgelände wäre, wäre es Zuständigkeitsbereich der Polizei. Privatgelände ist ja auch kein rechtsfreier Raum.

Bevor ich das Tor zur Straße verlassen hatte war das Telefon ja schon in der Hosentasche.

Ach ja, stimmt! Wie konnte ich so blöd sein! Wenn man weiß, dass man das Handy hinterher schnell wegstecken wird, kann man beim Telefonieren nicht mehr vom Fahrrad fallen! /Ironie off

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Warum akzeptierst du nicht einfach, dass a) das Telefonieren beim Fahren gefährlich ist und b) man dich einfach nur daran erinnert hat, dass das außerdem auch verboten ist?

Was denn für ein Problem? Du wurdest nur darauf hingewiesen, dass du nicht auf dem Fahrrad telefonieren solltest.

Da wo die StVO gilt würde dich das 55 € kosten.

Und ob es nun auf dem Schulhof erlaubt ist oder nicht, du solltest es generell nicht machen.

Denn allzu leicht vergisst man es dann, und telefoniert dann auch auf dem Fahrrad ... und dann ist das Geschrei groß, wenn man einen Unfall baut weil man mit einer Hand nicht schnell genug reagieren kann, oder aber weil einen dann die Polizei anhält und dann 55 € haben möchte.

Nein, es ist kein Privatgelände, im Gegenteil: Es ist ein öffentliches.

Nein, auf dem Fahrrad darf man nicht telefonieren.

Doch, dafür ist die Pol. zuständig.