Plagiat aus Ausland kaufen Legal?

4 Antworten

Das Paket würde als Geschenk unter 10$ gekennzeichnet werden...

Und das soll eine hypothetische Frage sein... What ever, der Zoll kümmert sich auch um Themen wie Hinterziehung von ordnungsgemäßen Abgaben. Die checken natürlich auch Wertangaben auf Sendungen.

Eine verabredete Falschdeklarierung mit einem Chinadealer kann man auch als versuchte Abgabenhinterziehung werten. Beim Thema Steuerhinterziehung ist da beim Zoll ganz schnell Schluß mit lustig.

Das Thema privater Gebrauch interessiert nur beim Mikroimport von gefälschten Waren im Rahmen der Reisefreigrenzen.

Beim Versendungskauf von gefälschten Waren im EU Ausland gibt es keinerlei Ausnahmen. Liegt ein Grenzbeschlagnahmeantrag eines betroffenen Rechteinhabers vor, dann ist der Zoll gesetzlich verpflichtet die Sendung mit gefälschten Waren zu beschlagnahmen und den Rechteinhaber zu unterrichten. Häufig folgen dann strafbewehrte Abmahnungen durch die Rechtsvertreter der Markenrechtsinhaber.

In dem Fall kommt dann auch nochmal der private Gebrauch ins Spiel. Der Handel mit gefälschter Markenware wird in Deutschland nach §143 Markengesetz strafrechtlich verfolgt. Wenn Art und Umfang dazu Anlass geben das der Kauf für den Weiterverkauf erfolgt, dann kommt dann ggf. noch der Staatsanwalt ins Spiel.

Kannst Du alles den einschlägigen Abmahnwarnern im Netz und der Webseite des Zoll entnehmen.

Wie man sich in Falle einer Beschlagnahme verhalten soll. Ganz einfach. Keine Deals mit Kriminellen machen und die Finger von Fakes lassen.

Neben dem Missbrauch Deiner Realkdaten durch die Plagiatsmafia solltest Du Dir auch einmal Gedanken über die möglichen von solchem Fehlverhalten machen.

https://www.br.de/nachrichten/produktpiraterie-terror-milliardengeschaeft-100.html

XxPOLIZEIxX 
Beitragsersteller
 23.01.2018, 23:40

Wie würde es bei nachgemachten Schuhen aussehen, könnte mann nicht einfach die Annahme verweigern ?

stefan1531  24.01.2018, 08:03
@XxPOLIZEIxX

nein, Du wartest einfach, bis der Anwalt sich meldet. Dann unterschreibst Du die Unterlassungserklärung und zahlst die Anwaltskosten.

Es IST illegal. Aber die Strafverfolgung würde viel zu aufwändig. Allerdings wenn ein solches Produkt zufällig auffällt, wird es vernichtet.

kommt drauf an.

Als Reisemitbringsel ist gefälschte Markenware in geringem Umfung (eben "Reisemitbringsel") erlaubt, sofern die Freibeträge nicht überschritten werden.

Im Postverkehr ist die Einfuhr verboten.

wie mann handeln sollte falls das Paket vom deutschen zoll beschlagnahmt werden sollte.

Einfach abwarten. Irgendwann kommt Post vom Anwalt des Rechteinhabers mit einer Unterlassungserklärung. Die unterschreibt man dann und zahlt die Antwaltskosten, meist ein paar wenige hundert EUR.

Der Handel mit Plagiaten ist weltweit verboten, nur in China und sonstigen Ländern werden sich um solche GEsetzte nicht gescherrt.

In Deutschland werden Käufer von Plagiaten nicht verfolgt, aber das heißt noch lange nicht, das es legal ist.