Darf man Plagiate für den privaten Gebrauch kaufen also als Einzelstück?
Hallo zusammen,
mich würde interessieren ob es erlaubt ist Plagiate aus dem Ausland kaufen darf solang sie für dein Eigenbedarf gedacht sind zB. Nike Schuhe.
Wenn man dann zum Zollamt gerufen wird aber sagt, dass man unabsichtlich ein Plagiat gekauft hat und es für den Eigenbedarf gedacht ist, was kann einem dann trotzdem noch passieren?
Ich habe gelesen, dass es erlaubt sei wenn man keinen Handel betreibt.
Danke im Voraus schonmal!
4 Antworten
mich würde interessieren ob es erlaubt ist Plagiate aus dem Ausland kaufen darf solang sie für dein Eigenbedarf gedacht sind zB. Nike Schuhe.
Der private Kauf sowie die Einfuhr von Plagiaten wird zwar nicht strafrechtlich verfolgt, kann jedoch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wen der Zoll bei Stichprobenkontrollen ein Plagiat entdeckt, wird dieses i.d.R. beschlagnahmt, vernichtet und der Markenrechtsinhaber wird davon in Kenntnis gesetzt.
Der Markenrechtsinhaber wird daraufhin wohl auf zivilrechtlichen Weg gegen dich vorgehen und Schadensersatz gelten machen. Am Ende hast du nicht nur kein Produkt, sondern bist neben dem Geld für das bezahlte Plagiat auch noch weitere "Euronen" los. Das kann am Ende durchaus ziemlich teuer werden.
Wenn man dann zum Zollamt gerufen wird aber sagt, dass man unabsichtlich ein Plagiat gekauft hat und es für den Eigenbedarf gedacht ist, was kann einem dann trotzdem noch passieren?
- Die vom Zoll sind nicht dumm
- Das Plagiat wird beschlagnahmt und auf eigene (deine) Kosten vernichtet
- Alles Weitere habe ich dir bereits oben geschrieben
LG medmonk
mich würde interessieren ob es erlaubt ist Plagiate aus dem Ausland kaufen darf solang sie für dein Eigenbedarf gedacht sind zB. Nike Schuhe.
Kaufen darfst Du die, einführen darfst Du sie nicht.
Wenn man dann zum Zollamt gerufen wird aber sagt, dass man unabsichtlich ein Plagiat gekauft hat und es für den Eigenbedarf gedacht ist, was kann einem dann trotzdem noch passieren?
Dann werden sie i.d.R. auf Deine Kosten vernichtet und der Rechteinhaber wird informiert, kann teuer werden.
Und den bezahlten Kaufpreis bekommst Du auch nicht zurück, weil der Händler ja ordnungsgemäß geliefert hat.
Ich habe gelesen, dass es erlaubt sei wenn man keinen Handel betreibt.
Da hast Du was falsches gelesen.
Du darfst es nur als Reisemitbringsel einführen. Postversand ist verboten und wenn es gefunden wird wird es vernichtet.
Achte drauf dass in einigen Ländern (IT, CH) schon der Besitz verboten ist. In Deutschland ist der Besitz noch erlaubt.
Wenn der Markenrechtsinhaber den Zoll angewiesen hat, Plagiate ausnahmslos aus dem Verkehr zu ziehen, dann spielt es keine Rolle, ob du die für dich oder zu gewerblichen Zwecken liefern lässt.
Für eine mögliche Bestrafung spielt es dagegen eine Rolle.