Fälschung kaufen online als Privatperson straffrei?
Hi, die Frage ist ja nun schon mehrfach durchgekaut wurden aber ich frage trotzdem nochmal, bitte keine sinnlosen Kommentare wie "Fake sind müll" oder andere sinnfreie Kommentare. Ich will mir in China ein Galaxy S4 Fake bestellen ich will nur 1 und das auch Privat bestellen.
Nun habe ich einen Artikel gefunden von einem Anwalt im Netz: http://www.frag-einen-anwalt.de/Beschlagnahme-durch-privaten-Onlinekauf-von-Plagiaten-aus-China-zum-Eigenbedarf---f165591.html
Darin heisst es das man falls es beschlagnahmt wird nix zu erwarten hat. Stimmt diese Aussage ?
6 Antworten
die aussage stimmt. falls der zoll dein päckchen prüfen sollte, wird es geschrädert.
entweder du hast glück, oder du hast pech
mein vater hatte auch mal ein htc aus china bestellt (hlt^^) und hat es bekommen, und ist sogar zufrieden damit
Ich bin kein Anwalt. Was ich aber weiß, ist, dass bei einem Grenzbeschlagnahmeantrag die Anwälte des Markenrechteinhabers benachrichtig werden und die ein Schreiben mit einer kostenbewehrten Unterlassungserklärung erstellen. In wieweit Du das unterschreben und die Kosten zahlen musst, müsste im Zweifel ein Gericht klären. aber nachdem was man so in den Medien, auch von seriösen Organisationen wie Stiftung Warentest oder Verbraucherzentralen hört, musst Du zahlen. Die Meinung dieses Anwaltes höre ich zum ersten Mal.
Ich kann mir das auch gut vorstellen, denn die Markenhersteller investieren eine Menge Geld in Forschung und Entwicklung, die sie durch den Verkauf auch wieder "reinholen" müssen, während die Fakehändler nur ein bestehendes Gerät technisch kopieren müssen - was erheblich weniger kostet. Mal abgesehen von Qualität, Funktionalität und Service wie Garantie, Ersatzteile, etc. Wenn also jeder einfach Fakes privat bestellen darf, entsteht für die Markenfirma ein erheblicher Schaden - im Extremfall (wie gesagt: Extremfall) kann das bis zum Bankrott der Markenfirma führen. Also muss man das eigentlich bestehende Verbot, Fälschungen zu importieren, auch irgendwie durchsetzen können.
Ein Plagiat zu besitzen, oder zu kaufen ist NICHTstrafbar.
Der Import ist auch NICHT strafbar, allerdings auch nicht zulässig und das Produkt wird konfisziert und vernichtet - es gibt aber keine Strafe!
Was passieren kann ist eine Abmahnung (mit Kosten verbunden) - das ist aber keine Strafe!
Das alles gilt für Privatleute. Gewerblich ist es strenger.
Meines Wissens nach wohl nicht STRAFBAR für Privatleute, verboten aber trotzdem.
Samsung hat einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme gestellt. Das bedeutet: der Zoll zieht das Handy ein und vernichtet es.
Zusätzlich erhältst Du eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung vom Anwalt von Samsung. Den Anwalt zahlst dann Du, das sind meist 100 - 300 EUR.