Fake Artikel aus China bestellen - Strafe zahlen?
Hallo, Ich wollte mir Fake Markenartikel aus einen Onlineshop kaufen und wollte fragen ob ich Strafe Zahlen muss, falls das Paket beim Zoll beschlagnahmt wird.
Ich habe irgendwo gelesen, das ich den Artikel als Privatperson behalten kann und widersprechen kann wenn der Markeninhaber mich anschreibt.
6 Antworten
Dann hast du was Falsches gelesen.
du darfst Fakes dann behalten, wenn du sie persönlich über die Grenze bringst. NICHT, wenn du sie bestellst.
Werden deine Fakes vom Zoll raus gefischt, wirst du angeschrieben.
Du musst zum Zoll, das Paket persönlich öffnen. Die Sendung wird überprüft, sind die Sachen Fakes, werden sie eingezogen und vernichtet.
Auf DEINE Kosten.
Dazu zahlst du Zollgebühren, und zwar berechnet vom tatsächlichen Wert der Originalwasre. Die du natürlich nicht bekommst.
Zusätzlich geht eine Meldung an den Originalhersteller, der dich abmahnt, (Unterlassungserklärung) was je nach Artikel und Menge einige Hundert oder gar einige Tausend Euro kostet.
Widersprechen darfst du gerne, ob das Erfolg hat, entscheidet dann ein Gericht.
Denke daran, dass du in diesem Fall weiter Kosten für Anwalt und so hast, undder Markeninhaber ein paar Euro mehr auf der Kante hat als du.
Ja; geben Deine Eltern soviel Taschengeld, dass Du diese bezahlen kannst?
Hallo.
Da hast du was falsch gelesen.
Ich mache das so. Bitte mit Zollerklärung versenden.
Unter 20 € gibt es nie was. Zollerkärungen in der Regel auch. grüner Aufkleber.
Kann auch sein wenn es keine Originalware ist, das Paket nicht ankommt. Vom Zoll vernichtet wird.
Mit Gruß
Bley 1914
Der Artikel wird Dir vom Zoll gar nicht erst ausgehändigt.
Stattdessen bekommst Du die Kosten für die Vernichtung aufgedrückt und vom Rechteinhaber evtl. noch eine Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung.
Lies doch einmal dort nach, wo es dazu verbindliche Auskünfte gibt. Auf den Webseiten vom deutschen Zoll.
Du kannst natürlich einer Beschlagnahme durch den Zoll widersprechen (das ist im Markengesetz geregelt)...
https://dejure.org/gesetze/MarkenG/147.html
In dem Fall wird der Rechteinhaber eine gerichtliche Entscheidung über seine Rechtsvertreter anstossen. Leicht verdientes Geld für die Anwälte.
Noch etwas Lektüre zum Thema Fakekauf. Mit Kriminellen macht man keine guten Geschäfte.