Darf ich radlader fahren?
Die frage stellt sich jezt zum kommenden winter denn da hab ich keine lust mit der schneeschaufel 100Meter einfahrt zu räumen wenn hinter mir ein radlader steht.
Das problem ist nur, dass der radlader 1. Nicht auf unserem gelände steht, und 2. beim rangieren der radlader des öfteren auf der strasse fährt, verbunden mit dem morgentlichen schulverkehr bildet das ganze natürlich ein hohes unfallrisiko.
Deshalb würde ich gerne wissen, ob ich das teil denn überhaupt fahren darf.
Um den radlader handelt es sich um ein recht modernes gerät, dem Zettelmayer ZL501 Bj 1981 Die daten des radladers:
Also max 20Km/h sind mit dem teil drin. Ermöglicht wird diese atenberaubende geschwindigkeit durch einen 36Kw, also um die 48PS starken motor, und dem geringen gewicht von gerade mal 4,2 Tonnen maximal hat[also max. zulässige betriebsgewicht oder wie man das nennt]
Zu mir: Ich kann einen PKW führerschein vorweisen, und zwar einen neunen. Sprich klasse B[autoführerschein] sowie M L und T/s
Reicht dieser führerschein?[ich denke der Radlader wird eher unter L bzw T/s fallen, oder?]
Über nützliche antworten würde ich mich freuen. Denn so erspar ich mir viel arbeit im winter, bzw muss den balenmäher nicht mit nem schneeschild ausrüsten.
THY im vorraus
5 Antworten
Ein Radlader ist im Beamtendeutsch eine selbstfahrende Arbeitsmaschinen - also Klasse L, die beim Führerschein Klasse B automatisch mit eingeschlossen ist.
siehe §6 FeV bzw. http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/l.php
..., sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Hallo
für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, wie z.B. Baumaschinen, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden, ist nach dem Fahrerlaubnisrecht weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich. Bei Baumaschinen, bei denen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) weniger als 25 km/h beträgt, ist die Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse L erforderlich (zulässige Gesamtmasse bleibt unberücksichtigt); Beträgt die bbH mehr als 25 km/h, ist bei Baumaschinen, - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg die Führerscheinklasse B und - über 3500 kg Gesamtmasse die Führerscheinklasse C1, - bzw. über 7500 kg Gesamtmasse die Führerscheinklasse C erforderlich.
MFG Julian718
Von deiner Frage mal abgesehen, aber die Klasse T ist in Klasse B nicht enthalten. Auf der Rückseite des Führerscheins steht zwar T/S, jedoch ist eine Beschränkung (181) unter Punkt 12 angegeben. Die Beschränkung gibt vor, dass nur Klasse S gültig ist. Erst dann, wenn dir die Klasse T erteilt wird, verschwindet auch die Beschränkung 181.
Der Radlader wird unter Klasse L oder T fallen, Klasse T/S gibt es nicht. T/S wurde nur aus Platzgründen auf dem Führerschein angegeben.
Also darf ich ohne Führerschein den Straßenverkehr mit einem radlader nicht befahren ? Denn ich arbeite im garten und landschaftsbau. Habe nur einen baugeräteschein. Ich sollte von arbeit aus mit einem radlader auf die baustelle fahren. Der radlader fährt aber nicht schneller als 20 km/h. Besitze aber keine fahrerlaubnis der klasse B.
Für selbstfahrende Arbeitsgeräte brauchst du eine speziellen Führerschein. Bei einem Unfall stahst du im Regen (oder Schnee)