Alte Vespa bis 50km/h mit heutige Klasse B fahren?
Mein Sohn hat gerade die Klasse B bestanden, darf also auch Roller bis 45km/h fahren. Ich habe noch eine alte Vespa PK50 XL Bj 90 die laut Papiere 50km/h fährt. Die einhellige Meinung des Internet ist, dass man dieses Gefährt nicht auf 45km/h drosseln kann? Ich habe aber einen Hinweis gefunden, dass man Roller die vor dem 31.12.2001 in Verkehr gebracht wurden auch 50km/h anstatt der 45km/h fahren dürfen. Darf Junior also dann diesen Roller fahren, oder darf nur der Roller schneller sein. Dann riskiert er direkt seinen Führerschein?
Kennt sich da jemand mit den Paragraphen aus?
Vorab schon mal vielen Dank
4 Antworten
Hallo,
Fahrzeuge mit 50 ccm, die bis zum 28.2.1992 in Verkehr gebracht wurden und laut Papieren schneller als 45 km/H fahren können, dürfem mit Klasse AM gefahren werden.
Hintergrund ist der Fall der Mauer.
Die Sonderregelung ist nötig, da sonst die Bürger der ehemaligen DDR benachteiligt wären, da sie sonst ihre Fahrzeuge nicht mehr hätten fahren dürfen.
Faherlaubnisverordnung (FeV) §76 regelt dies.
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php
8. § 6 Abs. 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
In Verkehr bringen muss nicht zulassen bedeuten.
Es kann auch sein, dass das Fahrzeug bis zum 28.2.1992 produziert worden sein muss und die Papiere erstellt wurden.
Das könnte eine Gesetzeslücke sein.
Wenn man zum Beispiel eine Ware in Verkehr bringt, ist sie auf dem Markt verfügbar.
http://www.it-recht-kanzlei.de/inverkehrbringen-definition.html
Ja danke schonmal.
Ich will jetzt nicht kleinlich erscheinen, aber die Fahrerlaubnis spricht explizit von 45km/h die Papiere des Roller klar von 50km/h.
Mal unabhängig davon wie schnell ein Roller mit bauartbedingten 45km/h wirklich fährt, und dass es da auch Tacho-Toleranzen gibt etc, möchte ich vermeiden, dass mein Sohn unerlaubterweise ein Gerät fährt, was laut Papiere mehr kann als seine Fahrerlaubnis hergibt. Den Ärger brauch ich nicht.
Soviel ich weiß gibt es auch ein Versicherungskennzeichen nur bis bauartbedingte 45km/h. In den Vespa Papieren stehen aber explizit 50km/h. Am Ende gibt es nicht mal ein Kennzeichen?
Oder wird das alles nicht so heiß gegessen?
Er kann den ohne Problem fahren . Es zählt immer das was in der Allgemeinen Betriebserlaubnis steht, in deinem Fall also 50kmh..
ich habe auch nur B und fahre ein Roller der 50schafft,
da es ja noch die Toleranz grenze gibt, ist das kein problem