6 leute in 5 sitz auto

13 Antworten

Naja, wieder mal die üblichen Schauergeschichten von wegen Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis usw.

Tatsächlich liegt man mit einem solchen Verstoß in einem ganz anderen Bereich. Dazu zunächst einmal die einschlägige Vorschrift (aus der StVO):

§ 21 Personenbeförderung
(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Die Anzahl der Sitzplätze ist also in jedem Fall die Obergrenze für die Anzahl der Personen, die in Kraftfahrzeugen befördert werden dürfen.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann, sofern es sich dabei nicht um Kinder handelt, wie folgt geahndet werden (aus dem Bußgeldkatalog):

Personenbeförderung, Sicherungspflichten
97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen
5 (fünf) Euro

Soviel zu der "saftigen Geldstrafe" und den übrigen prognostizierten bösen Folgen für Führerschein und Fahrerlaubnis ... :-)

.

Ist die ohne Sitzplatz beförderte Person ein Kind, wird es allerdings erheblich teurer. Bei einem ohne jegliche Sicherung beförderten Kind kann ein Bußgeld von 40 Euro, bei mehreren so beförderten Kindern ein Bußgeld von 50 Euro verhängt werden (BKat.-Nr. 99.1 bzw. 99.2). Dazu gibt es jeweils einen Punkt in Flensburg. Für Fahranfänger auf Probe handelt es sich hierbei um eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung ("B-Verstoß"), sodass also Probezeitmaßnahmen nur dann ergriffen werden, wenn bereits ein weiterer B-Verstoß begangen wurde.

Von einem Fahrverbot oder gar einer Entziehung der Fahrerlaubnis ist man aber auch in diesem Falle ganz weit entfernt.

Trotz der recht geringfügigen Folgen ist von dem Vorhaben natürlich abzuraten. Im Falle eines Unfalles, auch eines relativ leichten, kann es zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen der nicht gesicherten Personen kommen!

DerNickname99  14.07.2017, 21:39

Weißt du auch, Ob dies auch in Italien (Sardinien) gilt?

Führerschein weg, Du fährst ohne Versicherungsschutz.

Denke mal darüber nach was wäre, wenn Du einen Unfall verursachst, oder eben in einen solchen verwicklelt wirst. Bei Verletzungen bist Du alleine dafür verantwortlich.

Also niemals mehr als die zugelassene Personenanzahl mitführen.

Zitat:

Unangeschnallt: Mitschuld bei Unfall

Ein fünfter Mitfahrer in einem Auto mit nur vier Sitzen und Sicherheitsgurten, muß sich bei einem Unfall ein Mitverschulden anrechnen lassen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrt im überbesetzten Auto nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt.

Im Ausgangsfall hatte eine bei einem Unfall schwer verletzte Mitfahrerin den Fahrer des Wagens auf Schadensersatz verklagt. Sie saß auf der mit zwei Gurten ausgestatteten Rückbank eines viersitzigen Coupes zwischen zwei Mitfahrerinnen. Sie muß sich nun ein 20prozentiges Mitverschulden anrechnen lassen, obwohl sie - weil für sie kein Gurt vorhanden war - nicht gegen die Anschnallpflicht verstoßen hat. Sie habe sich einer erhöhten Gefahr ausgesetzt, weil sie ohne Anschnallmöglichkeit in den Wagen gestiegen sei. Dabei wiesen die Richter darauf hin, daß allein die Überbesetzung des Autos kein Rechtsverstoß sei, weil eine Höchstzahl von Mitfahrern nicht gesetzlich festgelegt sei.

Allerdings schlägt ein Verstoß gegen die Gurtpflicht bei einem Unfall noch höher zu Buche. Die beiden Mitfahrerinnen hatten sich nicht angeschnallt und waren ebenfalls verletzt worden. Sie müssen sich deshalb ein 40prozentiges Mitverschulden entgegenhalten lassen, befand das OLG in einem Parallelverfahren

Gibt eine saftige Geldstrafe und ggf eine Führerscheinsperre. Die überzählige Person wird dann von der Polizei so lange festgehalten bis klar ist wie die wieder nach Hause kommt, also per Taxi oder der Autofahrer kommt noch mal zurück.

Heimlich ein mal im Kreis fahren und die Person wieder aufsammeln wissen die zu verhindern - und wenn das doch gelingt und ihr noch mal erwischt wird, dann wird es sauteuer und der Fürherschein wird vor Ort abgenommen.

JotEs  24.09.2012, 05:28

Die "saftige Geldstrafe" beträgt sagenhafte 5 Euro. Der Rest ist Unsinn.

Commodore64  25.09.2012, 16:33
@JotEs

Klar, die packen dann alle Personen wieder rein und wünschen "Gute Fahrt"!

So lassen die einen nicht weiter fahren!

Und alleine nicht angeschnallt zu sein kostet €30 als Strafe. Und ohne Sitzplatz kann man nicht angeschnallt sein, einer bekommt auf jeden Fall eine Strafe für nicht angeschnallt sein. So viel zu Deinen sagenhaften €5!

JotEs  25.09.2012, 17:33
@Commodore64

Klar, die packen dann alle Personen wieder rein und wünschen "Gute Fahrt"!

Habe ich das gesagt?

Der Unsinn ist Folgendes:

Die überzählige Person wird dann von der Polizei so lange festgehalten bis klar ist wie die wieder nach Hause kommt.

Die Polizei hat nicht das Recht, die überzählige Person festzuhalten. Das würde an Freiheitsberaubung grenzen. Statt dessen muss diese Person einfach aussteigen und das war's. Wenn sie irgendwo anders wieder einsteigt - so what? Die Polizei ist nicht der Erzieher dieser Person.
Und wenn sie dann nochmal erwischt wird, dann zahlt sie eben nochmal.

und Folgendes:

und wenn das doch gelingt und ihr noch mal erwischt wird, dann wird es sauteuer und der Fürherschein wird vor Ort abgenommen.

Ein Fahrverbot bzw. gar die Entziehung der Fahrerlaubnis wird wegen einer solchen Geschichte ganz sicher nicht verhängt bzw. angeordnet.

Und alleine nicht angeschnallt zu sein kostet €30 als Strafe.

Aber nur, wenn man auf einem Sitzplatz sitzt, für den ein Sicherheitsgurt vorgeschrieben ist. Lies mal die Bußgeldvorschrift richtig (aus dem Bußgeldkatalog):

100 Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt
30 €

Die 30 Euro Verwarnungsgeld können also nur dann festgesetzt werden, wenn jemand einen Sicherheitsgurt nicht anlegt, der für den von ihm besetzten Sitzplatz vorgeschrieben ist.

Für einen Sitzplatz aber, der nicht vorhanden ist, kann auch kein Sicherheitsgurt vorgeschrieben sein und daher kann dafür auch nicht das in Nr. 100 BKat vorgesehene Verwarnungsgeld von 30 Euro festgesetzt werden.

Commodore64  26.09.2012, 00:30
@JotEs

Natürlich wird der Person keine Handschellen angelegt sondern die verhindern dass der Wagen mit zu vielen Personen weiter fahren darf.

Auch wenn Du Dir die Gesetze selber beliebig auslegst macht das das noch lange nicht legal!

Das mit dem "Vorgechrieben" liegt daran, dass wenn der Wagen vor der Gurtpflicht zugelassen wurde und keine Gurte hat (also keine vorgeschrieben sind), dann braucht man auch keinen Gurt. Das eißt aber noch lange nicht, dass man sich einfach in den Kofferraum setzen darf und sich deswegen nicht anschnallen braucht sondern das gilt praktisch nur für Oldtimer!

JotEs  26.09.2012, 05:39
@Commodore64

Das eißt aber noch lange nicht, dass man sich einfach in den Kofferraum setzen darf

Richtig! Und wenn man es doch tut und erwischt wird, dann kostet das genau 5 Euro.

Commodore64  26.09.2012, 15:45
@JotEs

Plus €30 für das nicht angeschnallt sein denn wenn das Fahrzeug nach der Gurtpflicht zugelassen wurde ist man verpflichtet Gurte zu benutzen!

JotEs  26.09.2012, 18:32
@Commodore64

Nein. Man ist nur verpflichtet, die vorgeschriebenen (und daher auch vorhandenen) Gurte zu benutzen. In einem Auto sind für jeden Sitzplatz Gurte vorgeschrieben. Diese müssen daher auch benutzt werden.

Für einen Platz aber, der kein Sitzplatz ist, kann auch kein Gurt vorgeschrieben sein. Ein solcher Platz unterfällt daher nicht der Gurtpflicht.

Anton96  27.09.2012, 12:02
@JotEs

Sehr preiswert dafür das so etwas Lebensgefährlich ist. Machmal verstehe ich den Gesetzgeber nicht.

Geldstrafe und danach könnt ihr gucken, wie ihr wieder zurück kommt.