Orderschecks: Mit Vollmacht einlösen?

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Solange Orderschecks eingehen, ist dies nur auf dem Weg des Postversands nach England und anschließendem indossiertem Rückversand zu den Eltern möglich. Alle anderen Varianten scheiden aus, solange kein Treuhänder / Betreuer ernannt wurde.

user453 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 10:27

Na, spannend. Wieso ist eine Vollmacht keine Lösung?

FordPrefect  30.11.2010, 10:40
@user453

Weil die Vollmacht bei Orderschecks m.W. nicht greift. Der Aussteller des Schecks setzt die einlösende Bank als Gehilfen ein, um sicher zu stellen, dass nur der Empfänger das Geld erhält - denn die Bank wird verpflichtet, die Identität des Unterzeichners zu bestätigen (durch das Indossieren). Eine Vollmacht geht hier ins Leere. Alternative: Aussteller bitten, zukünftig V-Schecks zu versenden.

Sie lassen sich den Orderscheck zusenden und indossieren ihn dann an die Eltern - nicht aber an deren Order -, welche damit in den Genuß einer möglichen Gutschrift gelangen und den Betrag dann per Überweisung an Sie weiterleiten können.

Ihr braucht eine notarielle Vollmacht. Nur dann dürfen deine Eltern deine finanziellen Angelegenheiten ohne deine Unterschrift für dich regeln.

Ein Orderscheck, der auf die ausgestellt ist und den Deine Eltern einlösen, muss von Dir indossiert sein. Aber die Bank welcher der Scheck zum Einlösen vorgelegt wird ist verpflichtet Deine Unterschrift zu prüfen. Wenn Du nun aber Dich bei dieser Bank nicht legitimiert hat, gibt es da ein Problem. Das musst Du mit der Bank klären, vielleicht nehmen die eine Vollmacht von Dir und Kopie Deines Passes. Aber die Überprüfung Deiner Identität ist denen überlassen.

user453 
Beitragsersteller
 30.11.2010, 10:28

Hm. Vollmacht etc. hatten sie ja erst angefordert und dann wieder abgelehnt.

Ich bin jetzt wieder verwirrt - können die eine Vollmacht jetzt akzeptieren... oder nicht?