Pflicht der Vorlage von Rezepten bei fund von leeren Blistern von verschreibungspflichtigen Medikamenten?
Muss ich als Patient immer alle Rezepte/genehmigung über den Besitz von dieser Pflicht betroffenen Medikamenten aufheben? Falls in der Wohnung oder untwergs zum beispiel ein leerer Blister eines Verschreibungspfliches Medikaments gefunden wird. Oder ist die verpackung dieser Medikamente dann nicht mehr Verschreibungspflichtig? Man will ja als normaler Patient keine strafe erhalten.
2 Antworten
Was für ne Frage - Will da jemand einen Freifahrtsschein, um verschreibungspflichtige Medikamente unter der Hand zu verkaufen/ weitergeben? ;) Ja das ist verboten.
Aber ein Rezept musst Du als Nachweis für Dich nicht aufheben, weil Du in der Apotheke ohnehin registiert bist, wenn Du Rezepte einlöst - das ist notwendig, damit die Aphoteke über die Krankenkasse verrechnen kann.
Dort wird auch hinterlegt, was Du auf Rezept holst. Somit brauchst Du keinen privaten Nachweis. Die Rezepte verbleiben ohnehin als Original in der Aphoteke, damit diese als "Auftragsnachweis" verwahrt werden können.
Les die Frage richtig es geht um die leeren Verpackungen.
Rezeptpflichtige Medikamente (ausser Betäubungsmittel) zu besitzen und konsumieren ist ohne Rezept erlaubt und nicht strafbar! Nur der Kauf, sowie der Verkauf von rezeptpflichtigen Medikamenten ist nur über eine Apotheke erlaubt.
Soweit ich weiss, gilt dies auch für Deutschland.