Pflegegrad?
Anfang Dez.2o16 habe ich bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung gestellt. Aber bis heute noch nichts wieder gehört. Ist es richtig ,dass die Bearbeitungszeit 5 Wochen nicht überschritten werden soll ,andernfalls wird für jede angefange Woche jeweils 70,00 € von der Pflegekasse gezahlt ? Gilt diese Regel auch weiterhin ,trotz der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad ?
4 Antworten
Hallo,
Durch die Änderung von Pflegestufe auf Pflegegrad wurde Regelung, dass ein Antrag binnen 5 Wochen bearbeitet werden muss bis zum 31.12.2017 außer Kraft gesetzt. Ich würde einfach noch einmal auf die Pflegekasse zu gehen. Falls du noch mehr Informationen benötigst guck einfach auf unser Frage&Antwort Seite --> https://www.pflegezuhause-henoch.de/antworten-pflegedienst-muenchen/#s4
Viele Grüße,
Dein Pflege zu Hause Team
Wenn zahlt die Pflegekasse dieses als "Strafe", aber nicht an dich.
Nachfragen, ob und wann der Antrag eingegangen ist.
hast du eine Eingangsbestätigung erhalten?
dann solltest du zunächst mit der Kasse klären, ob der Antrag überhaupt angekommen ist. denn normalerweise gehen die Eingangsbestätigungen sofort raus.
Es wurde ansich von den Kassen mitgeteilt, dass im Rahmen der Umstellung von Pflegestufe auf pflegegrade, keine Höhertufungsanträge in der gesetzl. vorgesehenen Frist bearbeitet werden können.
Zum anderen gilt euer Höherstufungsantrag, ab Tag der Antragstellung.
das bedeutet, sollte es zu einer Höherstufung kommen, dass diese dann rückwirkend erfolgt.
Du fragst bei der zuständigen Pflegekasse an, ob der Antrag überhaupt angekommen ist. Denn im normalfall bekommt man nach Antragseingang, ein Schreiben von der Pflegekasse.
Und was sassenach4u meint, dass die Kasse nicht an den pflegebedürftigen zahlt, da irrt sie. Diese Strafe hat die Kasse an den Pflegebedürftigen zu bezahlen.
Habe keine Eingangsbestätigung erhalten.