kann ich als Schwiegersohn für die Betreuung meiner Schwiegermutter (92 J.) Beteuungsgeld bei der Pflegekasse beantragen?
2 Antworten
Nicht du kannst für dich, sondern du kannst im Auftrag deiner Schwiegermutter bei deren Pflegekasse ( PK) einen Einstufungsantrag für eine Pflegestufe stellen, sofern du die Vollmachten dafür hast. An sonsten muss dies deine Schwiegermutter persönlich erledigen.
Das Pflegegeld steht rechtlich dem Pflegebedürftigen zu. Gibt er dies an eine privatperson weiter so ist das OK. Wird dir das Pflegegeld auf dein Konto überwiesen, so ist es steuerechtlich nicht relevant.
Wurde der Antrag bei der PK gestellt, schickt diese einen Fragebogen, der ausgefüllt an die PK zurück gehen muss. Ist dieser Fragebogen bei der PK beauftragt diese den MDK zur Begutachtung. Der Gutachter des MDK kommt vor Ort ins Haus und schaut sich den Pflegebedürftigen an und gibt der PK eine Einstufungsempfehlung. Die PK schickt deiner Schwiegermutter dann den Einstufungsbescheid.
Das Betreuungsgeld nach § 45 a-c wird anerkannt, wenn eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetez vorliegt, die durch Demenz, geistige Behinderung oder schwere Psychische Erkranken, vorliegt.
Besteht eine Pflegestufe so sind Pflegeberatungsbesuche nach
§ 37.3 SGB XI der Pflegekasse nachzuweisen.
Dazu musst du, bzw. die Schwiegermutter einen örtl. ambul. Pflegedienst beauftragen diesen Pflegeberatungsbesuch auszuführen. Die Kosten hierfür trägt die PK. In Pflegestufe 1 u. 2 sind diese Pflegeberatungsbesuche
1 x pro Halbjahr und in Pflegestufe 3 einmal pro Quartal erforderlich. Erfolgen diese beratungsbesuche nicht, kann die PK das Pflegegeld kürzen oder die Zahlung einstellen.
Betreuungsgeld gibt es da nicht. Du kannst für Deine Schwiegermama allerdings eine Pflegestufe beantragen und im Anschluß dran Pflegegeld.
Beantragst du eine Pflegestufe und diese wird bewillig bekommst du das Pflegegeld oder die Kombileistung.
Das Pflegegeld musst du nicht extra beantragen.