darf ich ein gefundenes Pferd behalten?
Hi liebe Community,
ich war bei meiner Oma am Bodensee und dort war ich in einem Wald mit meiner Schwester, wir haben dort etwas gejoggt und haben aufeinmal etwas gesehen, also sind wir hin und es war ein Pferd. Oder eher ein Pony, es ist zu uns gekommen, aber nicht direkt. Wir haben etwa 2 min gewartet dann ist es näher gekommen und hat den Kopf nach unten getan und wir haben das es gestreichelt. Wir haben es einfach mit genommen (es hatte kein Sattel oder Leine) und es hat im Garten meines Onkels übernachtet (der Wohnt neben meiner Oma). Wir haben die nächsten drei Tage überall gefragt wem es gehören könnte, wir waren in jedem Bauernhof u.s.w. und keinem hat das Pferd gehört! Darf ich es nun behalten ? Wir haben auch kleine Flyer angehängt überall und waren bei der Polizei und kein Pferd wurde als gestohlen (oder weggelaufen) gemeldet.
Liebe/r GuteFragenXL,
schau mal hier: http://www.tasso.net da gibt es eine 24 Stunden Notruf-Hotline auch für Fundtiere. Wenn der Besitzer das Tier dort registriert hat, wird man ihm sofort Bescheid geben.
Herzliche Grüsse
Eva vom gutefrage.net-Support
22 Antworten
ihr könnt das pferd ja mal untersuchen lassen,ob es gechipt ist,auf diese weise findet man nämlich (meistens) den besitzer ausfindig.
Weil Du nun einige Antworten "behalte es" bekommen hast: Beim ersten Impfen stellt sich raus, dass es Dir nicht gehört, sonst hättest Du seinen Equidenpass. Zum Fachtierarzt für Pferde musst Du nicht hin gehen, der kommt auch zu dem Ort, wo das Tier nun untergebracht wurde. Aber die Chipnummer (sofern es einen Chip hat) kann auch jeder Hunde- und Katzentierarzt auslesen. Die könntest Du dann an Tasso weitergeben. Man ist ja leider nicht im Recht, Fundsachen zu behalten, aber Du kannst dem Tier erleichtern, seine Heimat wiederzufinden. D.h. mit Sicherheit weiß das Tier, wo es zuhause ist. Da im Wald hat es wohl noch nicht die Herde vermisst. Pferde sollten ja nicht alleine sein, immer mindestens einen Artgenossen haben und an dem hängen sie dann auch entsprechend, dass sie da hin zurück wollen.
Wenn sich tatsächlich langfristig keiner findet, für den Du es so lange betreuen kannst, brauchst Du mindestens ein zweites Tier. Bei einem Großpferd rechnet man 400 bis 600 Euro pro Monat. Das braucht man für so ein Pony nicht, aber 200 bis 300 muss man dennoch rechnen und das eben mal zwei, wenn Du es nicht in einem Pferdehof unterbringen kannst, damit es Herdenanschluss hat. Das Tier braucht alle 4 Wochen eine gute Hufbearbeitung, braucht Impfungen, Wurmkuren, Futter, Wasser, eine Kleinigkeit Ausrüstung (zumindest ein Halfter, ein gutes Führseil und Putzzeug sollte man anschaffen), genug Grünfläche, ein Garten ist in null komma nix nur noch Matsch und dann braucht man jemanden, der mit Pferden umgehen kann, dass einem der vor Ort zeigen kann, was zu tun ist und worauf dabei zu achten ist. Also alles nicht so einfach.
Danke Eva vom Support-Team für den guten Hinweis!
ich gebe baroque recht ! gehe zu tasso, eienm tierartzt, stelle es in der zwischenzeit in einem stall mit andreen pferden unter, wo viele leute sind, die sich auskennen, wo es artgerechtes futter bekommt und versort wird !
ich denke eher, dass das pferd dann zu leuten kommt, die sich mit den tieren / pferden besser auskennen. aber das pferd ist gerade mal paar tage weggelaufen. es wird sich sicher noch jmd. melden !!! irgentwo sitzt jetzt ein kleines mädchen und weint :( . aber ihr habt euch sehr richtig verhalten , dass ihr überall bescheid gesagt habt.
Sehr lustige Frage - natürlich darfst Du das Pferd NICHT BEHALTEN.
Das ist ein Fundtier, das muß abgegeben werden - die Polizei MUSS sich darum kümmern, die haben Adressen wo es vorübergehend eingestallt werden kann.
Hi sofern das Pferd den Gegenwert von 10 Euro nicht überschreitet, darfste es behalten. Siehe Link (§965 BGB). . Gruß Osmond http://dejure.org/gesetze/BGB/965.html Zitat: § 965 Anzeigepflicht des Finders (1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen. (2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Vielen Dank, ich gehe davon aus das Pferd ist mehr als 10€ Wert.