Ich bin geblitzt worden in meiner Probezeit. Das Fahrzeug ist aber über Vater meinem angemeldet. Was passiert jetzt mit mir?

8 Antworten

Den Brief bekommt dein Vater als Halter, wenn es sich nur um ein Bußgeld handelt, bezahl die Strafe und gut ist es. Anders sieht es aus, wenn Punkte mit im Spiel sind. Wenn es dein Vater "verkraften" kann, frag ihn, vielleicht steckt er den einen oder anderen Punkt ein.

bei 20 zu schnell kommt zuerst ein Anhörungsbogen, wenn man da das Vergehen zugibt kommt meist gleich der Bußgeldbescheid, es sei denn es ist offensichtlich (weibliche Person am Steuuer statt männlichem Halter) Aber da Bild wird auf jeden Fall kontrolliert und bei berechtigtem Zweifel kommt auch mal gerne die Polizei zur Überprüfung

Dein Vater als Halter bekommt einen Anhörungsbogen.

Er wird gebeten den Fahrer zu benennen. Das muss er aber in diesem Fall nicht da er ein Zeugnisverweigerungsrecht hat.

Die Bußgeldstelle muss nun den Fahrer ermitteln. Manchmal wird bei Ordnungswidrigkeiten bis 35€ das Verfahren dann eingestellt. Bei OWi ab 40€ für die es ja auch Punkte gibt wird da schon hartnäckiger ermittelt.

Du musst abwarten was Dir dann konkret als Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird.

Sind es bis 20km/h dann bleibt es bei einem Verwarngeld bis 35€.

Sind es aber 21km/h oder mehr gewesen dann droht ein Bußgeld von mindestens 40€ plus 23,50€ gebühren und Punkte in Flensburg. Für Dich würde das auch Probezeitmaßnahmen nach sich ziehen. (Verlängerung auf 4Jahre und ein Aufbauseminar)

Das wäre die billigste Lösung für alle Beteiligten, wenn dein Vater zahlt und schweigt..

Wenn du Pech hast, sieht der Polizei-Sachbearbeiter aber, dass das Babyface aber kaum auf die Personalien deines Vaters passt - dann bleibt deinem Vater nur noch die Aussageverweigerung.

Helfen tut dies nicht, denn die Polizei ermittelt dann weiter im Kreise der Familie deines Vaters und schnell stellen die dann fest, dass du dem Blitzer-Foto verdammt ähnlich siehst.

Soweit ich weiß, ist die sache in dem fall so, das der Halter des Fahrzeuges die Strafe bekommt, aber aus Humanen gründen würde ich dir empfehlen das du die geldstrafe selber zahlst, um zu zeigen das du für den bock mist selber grade stehst.

auf dich sollte eig. keine strafe zurück fallen, die können kein Abgleich der der Bilder Datenbank machen xDDD

Mitchelangelo 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 09:06

Die 25 Euro zahl ich gerne selbst, aber falls ich riesen Pech hätte und ich wirklich ganz knapp über 20 km/h war...dann müsste ich ja 500 Euro für n Aufbauseminar zahlen und das hab ich als Schüler nicht :S

BabyShay  06.08.2011, 09:19
@Mitchelangelo

dann müsste ich ja 500 Euro für n Aufbauseminar zahlen und das hab ich als Schüler nicht :S

aber auch ein schüler muss sich an dir verkehrsregeln halten, sowieso sollte er besonders vorsichtig sein und lieber etwas langsamer fahren, da nun mal anfänger.

Spike524499  06.08.2011, 09:22
@BabyShay

Danke besser konnte ich es gerade nicht verfassen :D

Mitchelangelo 
Beitragsersteller
 06.08.2011, 09:29
@Spike524499

Ich bezahl das auch und büse das!

Aber niemand von euch kann sagen, dass er lieber 500 anstatt 35 Euro bezahlt, oder?

Crack  06.08.2011, 10:59
@Mitchelangelo

@ Spike524499:

Soweit ich weiß, ist die Sache in dem Fall so, das der Halter des Fahrzeuges die Strafe bekommt,

Der Halter wird angeschrieben, muss aber nicht für die Ordnungswidrigkeit gerade stehen da es keine Halterhaftung gibt. Der Fahrer muss ermittelt werden.

die können kein Abgleich der der Bilder Datenbank machen

Das können sie schon. Sie können sogar mit dem Blitzerfoto in der Nachbarschaft oder auf der Arbeitsstelle versuchen den Fahrer zu identifizieren.


@ BabyShay:

aber auch ein schüler muss sich an dir verkehrsregeln halten, sowieso sollte er besonders vorsichtig sein und lieber etwas langsamer fahren, da nun mal anfänger.

Natürlich muss er das. Und wenn er erwischt wurde muss er auch die Folgen tragen. Aber trotzdem kann man doch mal nach dem Ablauf fragen, das er einsieht das es nicht Ok war hat er doch mehrfach geschrieben.

Und wenn es Möglichkeiten gibt die Folgen zu umgehen dann ist das auch legitim solange diese Möglichkeiten legal sind.

koofenix  06.08.2011, 11:06
@Crack
    Das können sie schon. Sie können sogar [...]  auf der 

Arbeitsstelle versuchen den Fahrer zu identifizieren.

Sie wissen nicht wer der fahrer ist, wohl aber wo er arbeitet ?

Crack  06.08.2011, 14:32
@koofenix

Es geht hier um die Ermittlung des Fahrers anhand des Fotos vom Blitzer.

Durch die Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts wird ja der Personenkreis bereits stark eingekreist in dem der mögliche Fahrer gesucht werden muss, nämlich in der Verwandtschaft des Halters.

Dann fällt es doch auch nicht mehr schwer anhand der Unterlagen vom Einwohnermeldeamt herauszufinden ob und wie viele Söhne der Halter hat. Dann ist es auch ein Leichtes die Arbeitsstelle heraus zu finden, oder?