Pfandhaus-unterschlagung ja oder nein
Ich habe Sachen versetzt . Diese sind mit Mehrerwerb versteigert worden . Muss mich das Pfandhaus darueber in Kenntnis setzen oder ist es Unterschlagung wenn Sie es nicht tun? Kann ich das einklagen und wenn ja Wie lange?
Danke
5 Antworten
Hoppla, mach Dich mal schnell schlau und informiere Dich wie ein Pfandhaus arbeitet.
Du hast Sachen versetzt und dafür hast Du Betrag x bekommen.
Dann hast Du einen Pfandschein erhalten auf welchem der Zeitraum genannt wird in welchem Du die versetzten Dinge wieder auslösen kannst (zzgl, Zinsen)
Löst Du im genannten Zeitraum die Sachen nicht aus, dann gehöre diese dem Pfandhaus und natürlich darf das Pfandhaus hier auch einen Gewinn erzielen.
Du bist raus aus dem Rennen.
Das stimmt so nicht ganz. Die Sachen gehören nicht automatisch dem Pfandleihhaus sondern sie müssen eine öffentliche Pfänderversteigerung durchlaufen. Sollte auf der Auktion ein Mehrerlös entstehen, so kann sich der Einlieferer sich 3 Jahre lang dies gegen Vorlage des Pfandscheins auszahlen lassen, danach wird der Betrag an den Staat abgeführt. Anders sieht es aus, wenn das Pfandhaus den Gegenstand auf der Auktion (zB mangels Interesse) selbst erwirbt. Erst dann ist der Gegenstand im Eigentum des Pfandleihhauses und kann danach normal verkauft werden.
das geht völlig in Ordnung, allerdings muss Dir das Pfandhaus einen etwaigen Mehrerlös auszahlen, schließlich kennst Du die Geschäftsbedingen des Pfandhauses..
Das Leihhaus kann die Sachen erst versteigern, wenn die Frist laut Pfandschein, auch Pfandkreditvertrag genannt, abgelaufen ist und du in dieser Frist die Sachen nicht wieder ausgelöst hast. Danach müssen die Sachen öffentlich versteigert werden. Informieren müssen sie dich nicht noch einmal zu den Pfandkreditkonditionen - denn du hast ja eine Kopie des Vertrages bekommen.
Wenn du die Sachen nicht innerhalb der Frist ausgelöst hast, so geht das in das Eigentum des Pfandleihers über. Er hat dir Geld geliehen und will es ja mit Gewinn wiederhaben. Also werden die Sachen meistbietend versteigert. Weder Unterschlagung noch kannst du es einklagen. Der Termin zum Rückkauf ist dir bekannt, es bedarf keinerlei Aufforderung.
Das stimmt so nicht ganz. Die Sachen gehören nicht automatisch dem Pfandleihhaus sondern sie müssen eine öffentliche Pfänderversteigerung durchlaufen. Sollte auf der Auktion ein Mehrerlös entstehen, so kann sich der Einlieferer sich 3 Jahre lang dies gegen Vorlage des Pfandscheins auszahlen lassen, danach wird der Betrag an den Staat abgeführt. Anders sieht es aus, wenn das Pfandhaus den Gegenstand auf der Auktion (zB mangels Interesse) selbst erwirbt. Erst dann ist der Gegenstand im Eigentum des Pfandleihhauses und kann danach normal verkauft werden.
Das Geschäftsmodell eines Pfandhauses ist dir bekannt?