Pfandleihhaus versteigert nun?

8 Antworten

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er hat dich damit strafbar gemacht. weiss nicht genau was alles aber diebstahl, betrug , etc. aber geklaute waare kann niemals zu eigentum werden also muss der neue besitzer sie zurückgeben ohne geld dafür bekommen ( wird wohl das pfandhaus für aufkommen und die sich das von deinem cousin wiederholen)

SaureDrops  12.06.2013, 12:17

Falsch!!!!

MausSarah  12.06.2013, 12:19
@SaureDrops

Wieso ist das falsch?

Omgbla  12.06.2013, 12:48
@MausSarah

nicht flach richtig !;)

pipolina12  27.10.2015, 10:03
@MausSarah

Durch eine öffentliche Pfänderversteigerung wird der Ersteigerer rechtmäßiger neuer Eigentümer an einer Sache, auch wenn Sie vorher gestohlen oder unterschlagen war. Das ganze nennt sich gutgläubiger Erwerb und ist geregelt im §935 Abs. 2 BGB. Der vorherige Eigentümer dem die Sache abhanden gekommen ist, hat danach keine Möglichkeit mehr, die Sache zurückzufordern.
D.h. wenn einem etwas gestohlen oder unterschlagen wurde, muss man in jedem Fall VOR einer Versteigerung tätig werden. Im Fall einer Unterschlagung ist auch eine Herausgabe vor der Versteigerung durch den Pfandleiher nicht zu erzwingen, da er hier im guten Glauben gehandelt hat.

Hier kursiert echt gefährliches Halbwissen....

Der Pfandleiher steht nicht unter Schweigepflicht. Dein Cousin hat die Kette gestohlen, dann versetzt. Deine Tante sollte ihn anzeigen!

Ich vermute mal, die Kette ist weg. Unwiederbringlich. :(

Du kannst nichts tun. Das Teil ist weg, und hat völlig rechtmäßig den Besitzer gewechselt. Wenn ich es richtig weiß, werden bei einer Versteigerung auch keine Personaldaten festgehalten.

MausSarah  12.06.2013, 12:18

Nein, nicht voellig rechtmaessig. Die Ketter wurde vorher geklaut. Seine Mutter hat wahrscheinlich gute Chancen sie zurueckzubekommen, wenn sie die Polizei einschaltet. Bleibt nur die Frage, ob sie dafuer ihren Sohn anzeigen wuerde.

Lonely21 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 12:28
@MausSarah

Wenn sie ihm Anzeigen würde was würde auf ihn kommen . Womit müsste er rechnen

MausSarah  12.06.2013, 12:33
@Lonely21

Sorry, ich bin kein Jurist. Ich vermute mal, zivilrechtlich, dass er fuer den Schaden aufkommen muesste, also mindestens dem Kaeufer das zahlen, was er fuer die Kette bezahlt hat. Das liegt aber wahrscheinlich unter dem eigentlichen Wert der Kette.

Ausserdem strafrechtlich ein Verfahren wegen Diebstahl, Betrug... Das Strafmass haengt natuerlich auch davon ab, ob er vorher schonmal bei der Polizei aufgefallen ist. Da wuerde ich vorher beim Anwalt nachfragen, was ihn da erwarten wird.

Lonely21 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 12:15

Oh. Und wie sieht es mit der Schweigepflicht aus denn ich habe nichts im Internet gefunden.

Zyogen  12.06.2013, 12:22
@Lonely21

Es gibt keine Pflicht für einen Pfandleiher, einen Straftäter zu decken. Im Gegenteil: Er würde selbst straffällig werden.

Lonely21 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 12:26
@Zyogen

Und wenn er dem Pfandleiher sagt es war seine Kette und die Mutter wollte es an sich nehmen und in den Tresor legen damit es nicht verloren geht ?

Zyogen  12.06.2013, 12:41
@Lonely21

Wenn es denn tatsächlich so gewesen wäre, wie sollte die Kette dann vom Tresor zum Pfandleiher gekommen sein? Wenn die ursprüngliche Besitzerin tatsächlich Nachforschungen über den Verbleib der Kette anstellt und auch Anzeige erstattet, egal ob gegen Unbekannt oder eine konkrete Person, dann wird auch ermittelt werden. Und die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, daß die ganze Sache ans Licht kommt. Pfandleiher müssen sehr genau Buch darüber führen, wer wann was abgibt. Siehe dazu auch http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34.html

Lonely21 
Beitragsersteller
 12.06.2013, 12:44
@Zyogen

Nicht von Tresor zum Pfandleiher sondern vom Cousin zum Pfandleiher also er tut dann so es ist seins und die Mutter forscht nach es um bei sich aufzuwahren.

Dein Cousin hat eine Straftat begangen, wenn er die Kette entwendete und einfach versetzte!!! Der Pfandleiher wird nicht für deinen Cousin lügen!!!!! Was ihr noch tun könnt?? Sagt der Mutter die Wahrheit!!!