Pfändung der Erstattung aus Steuererklärung für meinen Mann, mein Geld jetzt auch weg?
Hallo,bin neu hier und hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe zusammen mit meinem Mann eine Steuererklärung für 2010 gemacht. Wir bekommen eine schöne Summe zurück. Eigentlich erfreulich, doch jetzt hat ein Gläubiger eine Pfändung auf das Geld gesetzt, aber nur für meinen Mann. Ist damit mein Geld auch weg, oder muß mir mein Anteil ausgezahlt werden? Wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort darauf geben könnte.
LG Lucky1968
3 Antworten
Ich habe zusammen mit meinem Mann eine Steuererklärung für 2010 gemacht.
Und damit ist die Frage auch schon beantwortet. Bei gemeinsamer Veranlagung seid ihr beide gemeinsam Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes, womit das Restguthaben auch in voller Höhe pfändbares Vermögen darstellt. Hättet ihr stattdessen getrennte Veranlagung gewählt, wäre die EST-Schuld individuell berechnet und angewiesen worden. Allerdings kann man mit Abgabe der Steuererklärung auch die Aufteilung der Steuerschuld beantragen. Ob das aber nachträglich noch möglich ist, wage ich zu bezweifeln. Zumindest einen Versuch wäre es ggfs. wert, sofern deie Einspruchstfrist gegen den Steuerbescheid noch nicht abgelaufen ist. Dann könnte evtl. gegen die Pfändung anteilig gemäß des Dir rechnerisch zustehenden Anteils vorgegangen werden.
Da Ihr offensichtlich gemeinsam veranlagt werdet, werden auch die Rückzahlungen gemeinsam betrachtet und nicht auf den Einzelnen aufgesplittet. Somit ist auch Dein Geld in diesem Moment weg. Entgehen könnt Ihr diesem Fall nur durch getrennte Veranlagung, die beim Finanzamt im Voraus zu beantragen ist.
Erstmal danke für die schnelle Antwort. So etwas hatte ich schon befürchtet :-( Na zumindest wird man aus Schaden klug.
Die gemeinsame Veranlagung bedeutet, dass die Einkünfte beider Ehepartner einzeln ermittelt, dann aber zusammen gerechnet werden. Daher ist auch die Bezeichnung Zusammenveranlagung üblich.
Für die Besteuerung mit gemeinsamer Veranlagung findet die so genannte Splittingtabelle Anwendung. Hierbei ergibt sich in den meisten Fällen ein Steuervorteil gegenüber der getrennten Veranlagung, bei der bei beiden Ehepartnern jeweils die Grundtabelle angewandt werden würde. Natürlich kann es nicht sein, dass ein Partner für den Anderen bei seinen Schulden haftet