Pfändung bei gemeinsamen Haushalt?
Folgende Sachlage:
Person A und Person B sind ein Paar und sind vor kurzem zusammengezogen. Der nun gemeinsame Hausstand besteht hauptsächlich aus Gegenständen die vorher Person A gehörten (Möbel, Elektroartikel und diverse andere "Wertgegenstände") da Person B hauptsächlich über ein paar persönlich Dinge, wie Kleidung etc, verfügte.
Nun hat Person B leider noch an ein paar Altlasten aus der Jugendzeit zu knabbern und hat einiges an Schulden, wo versucht wird, alles so gut wie möglich abzustottern. Doch hin und wieder kündigt sich dann doch ein Gerichtsvollzieher an, der bis jetzt bei dieser Person nie etwas zu Pfänden finden konnte.
Doch wie ist die Sachlage nun? Wenn der Gerichtsvollzieher mal wieder kommt, kann der dann so ohne weiteres die nun vorhandenen Wertgegenstände, die eigentlich Person A gehören, pfänden? Person A kann problemlos mit diversen Rechnungen und Kaufverträgen nachweisen, wer die Sachen gekauft hat, und dass diese schon in Besitz von Person A waren bevor beide zusammengezogen sind.
Beide Personen sind übrigens NICHT verheiratet... muss trotzdem mit Pfändung gerechnet werden?
Danke für Antworten
6 Antworten
Nein! Der Gerichtsvollzieher kann nur pfänden, was dem Schuldner gehört, allerdings kann er einen Beweis verlangen, wenn behauptet wird, dass es sich um Eigentum Dritter handelt ( Rechnungen / Kaufverträge ).
Der Gerichtsvollzieher kann nur pfänden, was dem Schuldner auch nachweislich gehört.
Sofern nachgewiesen werden kann, dass die Person, die keine Schulden hat, Eigentümer der Sachen sind, sind sie nicht pfändbar. Außerdem werden Dinge nur sehr selten gepfändet. Es mußte schon etwas sehr wertvolles sein.
nein, das darf nicht gemacht werden
Person A kann problemlos mit diversen Rechnungen und Kaufverträgen nachweisen, wer die Sachen gekauft hat, und dass diese schon in Besitz von Person A waren bevor beide zusammengezogen sind.<
Damit ist doch alles klar, selbst wenn A die Sachen erst später gekauft hätte, solange er nachweisen kann das er sie gekauft und bezahlt hat. Was meinst Du denn wem das dicke Auto gehört mit dem ein Herr Pooth so in der Gegend rumkutschiert, ihm sicher nicht.