Pension u.Rente.Pension , Monatanfang ein Ruhensbetrag abgezogen ,Rente wird Monatsende gezahlt.

3 Antworten

das kann doch nicht rechtens sein?

Letztendlich bekommst Du ja den vollen, Dir zustehenden Betrag für den Monat, also ist es auch zulässig. Es ist eher ungewöhnlich, dass man eine Zahlung im Voraus erhält. Überall, egal ob Rente oder Gehalt, wird rückwirkend überwiesen.

Hallo ostseewellenrad,

Sie schreiben unter anderem:

ich bekomme am 1. eines Monat eine Pension bezahlt,welche um einen Ruhensbetrag gekürzt wird<

Antwort:

Der Vergleich von Pension und Rente ist wie der Vergleich mit Äpfel und Birnen und das sind voneinander grundverschiedene Scenarien!

Sie schreiben leider nicht, von wem Sie diese Pension erhalten, somit kann dies auch nicht nachvollzogen werden!

Aber unter folgendem Link finden Sie z.B. diverse Erläuterungen zum Thema:

google>>

wikipedia.org/wiki/Pension_%28Altersversorgung%29

Auszug:

Pensionäre, die früher als Angestellte oder Arbeiter Rentenanwartschaften erworben haben, erhalten zusätzlich zur Pension eine Rente.

Diese Rente wird jedoch gemäß § 55 BeamtVG ganz oder teilweise mindernd auf die Pension angerechnet, das heißt die Beamtenpension wird gekürzt

(und zwar am Monatsanfang für die erst am Monatsende gezahlte Rente).

google>>

vkpb-dortmund.de/cms/upload/vkpb/Versorgung/Merkblatt55_2012.pdf

google>>

beamtenversorgungsrecht.de/beamtenversorgungsrecht/anrechnungs-und-ruhensregelungen/ratgeber_beamtenversorgung_kapitel_6

Schauen Sie also, wer diese Pension an Sie ausbezahlt und dann können Sie ggf. ergoogeln, wie der Zahlungsmodus für diese Pension geregelt ist!

Gleichzeitg bekomme ich eine Altersrente welche erst zum Monatsende gezahlt wird<

Antwort:

Sie schreiben leider nicht, seit wann (Stichtag) Sie diese Altersrente beziehen!

Denn:

Ursprünglich wurden auch die Altersrenten zum Monatsersten ausbezahlt!

Ab April 2004 aber werden diese Renten "Rückwirkend" , am letzten Bankarbeitstag des betreffenden Monats, überwiesen!

Link:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/1_Lebenslagen/05_Kurz_vor_und_in_der_Rente/02_Fuer_Rentner/01_rente_was_sie_wissen_sollten.html

Auszug:

Zahlung von Renten

Ihre Rente wird in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Monats, rückwirkend für diesen Monat, überwiesen.

Ihre Rente für den Monat Juni würde also Ende des Monats Juni angewiesen werden.

Sind Sie bereits vor April 2004 Rentner geworden, wird Ihre Rente im Voraus für den folgenden Monat bezahlt.

Die Auszahlung selbst erfolgt – außer für Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See - durch den Renten Service der Deutschen Post.

Somit habe ich Monat für Monat für 4 Wochen eine nicht unerhebliche Differenz,das kann doch nicht rechtens sein?<

Antwort:

Wenn Sie die vorliegenden Infos richtig erfassen, dann ist Ihr Abrechnungsmodus im gesetzlichen Rahmen!

Im Zweifelsfall lassen Sie sich von Ihrem Rechtsbeistand entsprechend beraten und sicherlich erhalten Sie auch bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt entsprechende Auskunft und Hilfestellung!

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Praktisch gesehen ist das nur beim ersten Zahlungsbeginn ein echtes Problem.

Danach kommen zum Monatswechsel die rückwirkende Rente und die vorausgezahlte Pension innerhalb von 4 Tagen an.

Das müsste zu überbrücken sein.