Kaffeemaschine im Oberstufenraum erlaubt?
Unser Schulleiter verbietet das, da es rein rechtlich verboten sei. Kann mir ein Experte mal genaue Auskunft geben?
9 Antworten
Unser Schulleiter verbietet das, da es rein rechtlich verboten sei.
rechtlich verboten ist vielleicht verkehrt ausgedrückt.
Hier greift die DGUV-Vorschrift 3 & 4, wonach alle ortsveränderlichen technischen Geräte innerhalb eines Betriebes (oder auch Schule) einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung unterliegen.
Das heißt konkret, dass private Geräte nichts in der Schule verloren haben. Genau genommen dürftest Du dort nicht einmal ein Handy aufladen.
Ja, ist öfters. Alleine wegen Brandgefahr., Kurzschluss etc.
Da gibt es sicherlich kein Gesetz dazu. Allerdings ist das die Entscheidung des Schulleiters, egal mit welcher Begründung.
Wie soll ich belegen, dass es zu etwas kein Gesetz gibt?
Da gibt es mehrere Gründe warum der Schulleiter soetwas nicht erlaubt.
Stromverbrauch, Warum zahlen alle für den Genuss einzelner. Klar ist der Stromverbrauch gering aber es könnten Klassen nachmachen und irgendwann steht dann in jeder Klasse ein Kühlschrank, eine Kaffeemaschine und ein Tischgrill.
Wer haftet bei Schäden? Entweder durch Verschütten von Kaffee oder wenn das Gerät Feuer fängt.
Wer haftet wenn sich jemand verletzt?
Bin leider kein Experte, aber in meiner alten Firma war die Kaffeemaschine auch verboten, wegen Versicherungsschutz. Heißt, die Kaffeemaschine wurde von uns angeschafft und war somit privat. Wenn sie z.B. einen Brand ausgelöst hätte, wäre das nicht versichert gewesen. So hat man es uns jedenfalls erklärt.
Bist du ein Experte, dass du weißt, es gibt kein Gesetz? (Beleg?
Falls nicht hilft deine Antwort nicht weiter, Entschuldigung