PayPal Käuferschutz? Bekomme ich mein Geld wieder?
Hallo, ich habe vor ein paar Wochen bei einem Ebay Kleinanzeigen Verkäufer namens Tino Stegmann eine Grafikkarte gekauft. Im Nachhinein weiß ich jetzt dass er ein Betrüger ist, aber ich habe mit Paypal gezahlt. Das Konto des Empfängers hieß aber nicht Tino Stegmanm sondern anders. Allerdings ist es mit der Zusatzgebühr und dem damit geltenden Käuferschutt passiert.
Wenn ich also jetzt keine Ware bekomme kann ich dann das Geld zurückfordern? LG
5 Antworten
Ja klar geht das einfach auf deinen Bezahlten Betrag gehen, dann auch Sornieren oder so etwas bin mir gerade nicht ganz sicher und dann alles ausfüllen käuferschutz beantragen und auf eine antwort warten
Wer etwas verspricht, muss sich auch daran halten. Und wenn nicht, kann es teuer werden. Mit dem häufig verwendeten Zusatz "keine Gewährleistung" versuchen viele Privat-Verkäufer auf eBay ihren Kopf aus der Haftungs-Schlinge zu ziehen. Doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass dies so einfach nicht geht. Grund des Streits war ein "schönes Wanderboot", dass sich jedoch bei genauerem Hinsehen als vermodertes Wrack entpuppte.
"Verkauf von privat an privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung." Sätze wie diese finden sich zu Hauf in vielen eBay-Auktionen von privaten Verkäufern. Doch trotz solcher Formulierungen muss auch ein privater Verkäufer dafür haften, dass die von ihm verkaufte Ware hält, was er in seiner Angebotsbeschreibung verspricht. Das hat am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden (Aktenzeichen: VIII ZR 96/12).
Vermodertes Motorboot
Anlass für diese Entscheidung war ein Streit um ein Motorboot. Eine Frau hatte auf eBay ein älteres Motorkajütboot mit Bootsanhänger für 2510 Euro ersteigert. Der Holzrumpf des Bootes war jedoch durch Schimmelbefall marode, undicht und damit nicht mehr seetauglich. Damit war das Boot für die Käuferin unbrauchbar. Das wurde auch durch einen von der Kundin konsultierten Gutachter bestätigt, der die Kosten für einen Reparatur auf 15.000 Euro schätzte.
Die Käuferin erklärte darauf hin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte ihr Geld zurück. Der private Verkäufer aus Berlin erklärte, die Mängel nicht gekannt zu haben und berief sich zudem darauf, dass er in der Angebotsbeschreibung und auch in dem später unterzeichneten Kaufvertrag explizit die Gewährleistung ausgeschlossen hatte. Später verweigerte er die Rückabwicklung mit der Begründung, die Käuferin hätte ihm keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben.
Versprochene Eigenschaft darf nicht fehlen
Der BGH entschied zu Gunsten des Käufers, denn der Verkäufer hatte das Boot in seiner Beschreibung unter anderem mit dem Satz "Man kann also auch mit dem Boot auf Reisen gehen" als fahrtüchtig beschrieben. Durch den Schimmelbefall fehlte dem Boot aber genau diese versprochene Eigenschaft. Auch der erklärte Ausschluss jeglicher Gewährleistung entbindet laut dem BGH-Urteil den privaten Verkäufer nicht von der Haftung, wenn er eine Eigenschaft in der Artikelbeschreibung zugesichert hat.
Verkäufer muss nachbessern dürfen
Die mangelnde Gelegenheit zur Nachbesserung war für den BGH kein Grund, im Sinne des Verkäufers zu entscheiden. Dennoch erläuterte das Gericht in der Urteilsbegründung, dass ein Käufer bei einer Mängelrüge dem Verkäufer zunächst grundsätzlich die Chance zur Nachbesserung geben muss. Der BGH verwies den Fall damit zur Neuverhandlung zurück an das Landgericht Berlin.
Was bedeutet das in der Praxis?
Das Urteil bedeutet in der Praxis, dass auch private Verkäufer über die Eigenschaft der von ihnen zum Verkauf angebotenen Waren wahre und vollständige Angaben machen müssen. Wer ein gebrauchtes Auto verkauft, darf weder Schäden und Mängel verschweigen, noch darf er beispielsweise falsche Angaben zum Kilometerstand oder der Anzahl der Vorbesitzer machen.
Macht er dennoch falsche Angaben, dann ist ein in der Angebotsbeschreibung formulierter Ausschluss der Gewährleistung unwirksam. Er muss die Schäden auf seine Kosten beseitigen oder das Auto gegen Erstattung des Kaufpreises zurück nehmen. Sind dem Verkäufer die Mängel bekannt und verschweigt er sie absichtlich, kann sogar ein Strafverfahren wegen arglistiger Täuschung drohen.
Von t online
Also ja
Allerdings ist es mit der Zusatzgebühr und dem damit geltenden Käuferschutt passiert.
Welche Zusatzgebühr meinst Du? Für Zahlungen an jemanden, der kein Paypal-Konto hat mittels der Paypal App Freunde und Familie? Dann besteht kein Käuferschutz:
https://www.paypal.de/MIT_DER_PAYPAL-APP_KOSTENLOS_GELD_AN_FREUNDE_UND_FAMILIE_SENDEN.html
Es ist doch selbstverständlich, dass man im Freundes- und Familienkreis auch keinen Käuferschutzanspruch benötigt.
Ich habe es nicht über die Freunde option sondern über die Käuferschutz option gemacht. Paypal hat am Telefon gesagt ich bekomm es wieder
Dann sage ich mal: "Du hast Glück gehabt." Du solltest noch den Käuferschutzantrag stellen.
Hallo,
Ja das geht mit dem Paypal Käuferschutz bei den Bezahlten Waren mal schauen und dort kannst du dein Geld zurückfordern.
LG
Lohn nicht Unter =Eine Erfahrung reicher Verbuchen
Mit frundlichem Gruß
Bley 1914
ebay-Kleinanzeigen ist als Anzeigenmarkt zur Selbstbaholung gedacht. An jeder Ecke wird vor einer anderen Nutzunge gewarnt:
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