PayPal Käuferschutz umgehen Ratenzahlung?
Ich habe vor 2 Wochen ein Handy fürs 600€ auf eBay Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer meinte, dass ich ihm erstmal 300€ senden soll um zu schauen, ob alles funktioniert. Ich hab mir nicht viel dabei gedacht und es getan. Danach habe ich halt dann nochmal 300€ überwiesen. Natürlich mit PayPal Käuferschutz. Handy ist leider noch immer nicht da ne Sendungsnummer hat er auch nicht und ich will jetzt das Geld bei PayPal zurückfordern. Könnte es Probleme geben, weil ich es in 2 Teilen überwiesen habe?
3 Antworten
Der Verkäufer meinte dass ich ihm erstmal 300€ senden soll um zu schauen ob alles funktioniert.
Hm, ich schätze, andere haben schon ein höheres Lehrgeld gezahlt. Aber trotzdem: Wie kommst du auf die Idee, dich darauf einzulassen?
Wenn du die ersten 300€ regulär überwiesen hast, also nicht als Bezahlung, dann dürfte es schwierig werden, sie zurückzuholen. Die anderen 300€ bekommst du.
Besprich das mit deiner Mutter. Ich hoffe, du verstehst jetzt, wieso Paypal nichts für Kinder und Jugendliche ist. Du hast dich komplett vorführen lassen...
Danke ich weiß hab auch nicht vor vor meinen 18 also in einem halben jahr noch was da zu kaufen aber trotzdem wäre ich echt dankbar wenn jemand da weiter wüsste. 600€ sind ja nicht wenig.
Könnte es probleme geben weil ich es in 2 teilen überwiesen habe?
Du hat also 1x 300 € per Freunde und Familie gesendet
und 1x 300 € per Waren und Dienstleistungen?
Dann habt Ihr beide schon mal den 1. Betrug begangen.
Zurückfordern kannst du jedoch nur den Kaufbetrag den du per Waren und Dienstleistungen bezahlt hast.
Der 2. Betrug besteht darin, dass du wahrscheinlich betrogen wurdest.
Aber 1x 300 €, sollten kein Problem sein.
Danke für die ausführliche Antwort, nein ich habe beide per Käuferschutz, also waren und Dienstleistungen bezahlt und auch jeweils das handy als Verwendungszweck angegeben.
Dann stellst du für beide einen Käuferschutzantrag.
Mit hoher Chance sollten beide dir zugesprochen werden, weil das System zu 99% immer für den Käufer entscheidet. Selbst wenn der Verkäufer im Recht wäre.
Ok danke :) der Verkäufer hat ja nichtmal eine Sendungsverfolgungsnummer
Dann sollte es eigentlich kein Problem geben weil die Transaktion abgesichert ist.
Dann kannst du deine 300 € in den Wind schreiben.
Ernsthaft?
Ich hab bei beiden das handy als bezahlungszweck angegeben und teil 1 und teil 2 eben bei den anderen 300€ dazugeschrieben