Pausenzeit Arbeitszeit als nachtwache?
Bin alleine als nachtache (altenheim) fürs ganze Haus zuständig.kann deshalb das Haus nicht verlassen und bin ständig auf rufbereitschaft.müsste deshalb die Pause nicht als Arbeitszeit berechnet werden? Gruss, harry
4 Antworten
bei einer Arbeitszeit von über 6 Stunden muss eine halbe Stunde Pause gemacht werden und bei einer Arbeitszeit von über 9 Stunden müssen 45 min. Pause gemacht werden. Dies ist gesetzlich geregelt.
Ich arbeite in der Verwaltung eines Pflegedienstes und kontrolliere die Stundenzettel der Mitarbeiter, hier muss ich darauf achten, dass die Pausen eingetragen sind.
Ich habe bis vor einem halben Jahr auch noch in der Pflege gearbeitet, leider ist es wirklich so, dass man diese gesetzlich geregelten Pausen nicht wirklich einhalten kann.Sie werden aber trotzdem abgezogen.
Ich persönlich habe mir dann Überstunden aufgeschrieben, wenn ich keine Pause hatte.
Zum einen kommt es darauf an wieviele Bewohner ihr habt und ob es überhaupt möglich ist als alleinige NW das zu bewerkstelligen.
Die nicht durchführbare Pause wäre als Bereitschft zu bewerten, und somit zu bezahlen.
Das ist eine gute frage ich bin im Revierdienst und mir wurden auch keine Pausezeiten gesagt ich muss die Pausen halt selbst finden wenn Abstände zwischen den Objekten sind. Also im sicherheitsdienst ist es mit Pause irgendwie unklar würde mich auch mal interessieren
In meinem Betrieb haben die Dauernachtwachen es durchbekommen, dass die Pausenzeit als Arbeitszeit berechnet wird, weil man eben durch das Alleinsein und die ständige Rufbereitschaft keine angemessene Pause am Stück machen kann. Es ist nur rechtens.
Wenn du dieses bei deinem Arbeitgeber nicht als greifendes Argument anbringen kannst, notiere dir Überstunden.