Pausenreglung bei 6 Stunden wiedereingliederung?
Ich mache gerade nach Krankheit eine Wiedereingliederung von 6 Stunden.Am Montag habe ich von 8Uhr-14Uhr15 gearbeitet,die 15 Minuten Frühstückspause muss ich ja nacharbeiten.Am Dienstag verlangte mein Produktionsleiter das ich um 12Uhr30 bis 13Uhr15 Mittagspause mache,und die dann nacharbeiten muss obwohl ich eigentlich um 14Uhr15 Feierabend habe.Da ich dies nicht akzeptiert habe,sagte er ich soll sofort die Firma verlassen,und mich krankschreiben lassen.Ist das alles rechtens,und kann ich dagegen gerichtlich vorgehen?Ich muss dazu sagen das ich 63 Jahre bin und im März in Rente gehe.Auserdem werde ich vom Versandleiter und Produktionsleiter seid ca.3-4Jahren schon gemoppt.
3 Antworten
Hab ich das richtig verstanden? Du mußt eine Pause, die logischerweise zeitlich nicht angerechnet wird und auch nicht entlohnt wird, später wieder reinarbeiten? Für den Rest gehst zum Betriebsrat!
du darfst nicht länger als vier stunden ohne pause arbeiten...diese zeit wird dann natürlich nachgeholt...
wenn du dich weigerst die pause zu machen, muss dein führungsverantwortlicher dich nach hause schicken...
30 Minuten Pause muss erst nach 6 Stunden Arbeit gemacht werden
die länge der pause muss mindestens 30 minuten andauern...am stück...
Halte bis März durch und gut ist es.
Ich habe doch 15Minuten Frühstückpause gemacht