Muss der Arbeitgeber einer Wiedereingliederung zustimmen, oder kann er das auch ablehnen?

6 Antworten

Wenn die Wiedereingliederung nicht in die Arbeitsabläufe paßt, kann das der AG auch ablehnen. Habe ich aber noch nicht so oft gehört, denn in der Zeit arbeitest du ja für den AG kostenlos - du bekommst ja weiter Krankengeld.

Einer Wiedereingliederung muss der AG nicht zustimmen. Es sollte aber auch in seinem Interesse liegen, das zu tun.

Gerade beim "Hamburger Modell", der stufenweisen Heranführung zur vollen Arbeitszeit, hat sich gezeigt, dass dies sowohl für AN als auch AG sinnvoll ist. Während dieser Zeit ist der AN nicht voll einsatzfähig, so dass die Krankenkasse ihn bezahlt.

Wurde eigentlich ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) gemacht?  

Hier mal eine aktuelle Info:

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2015/11/chef-muss-wiedereingliederung-vor-kuendigung-pruefen.php

Das kommt auf den AG drauf an. Große Unternehmen mit Betriebsrat kommen mit einer Ablehnung kaum durch. In Kleinbetrieben sieht das schon anders aus.

das muss er nicht, aber die meisten tun es

Er kann es auch ablehnen.