Ausfallzeiten während der Wiedereingliederung
Hallo, ich befinde mich zurzeit in der Wiedereingliederung. Nun ging es mir heute nicht so gut und ich ging knapp eine Stunde vor Beendigung meiner festgelegten Arbeitszeit von 6 Stunden. Muss ich diese fehlende Stunde nacharbeiten? Und wie wäre es, wenn ich mal einen ganzen Tag während der Wiedereingliederung ausfallen würde? Streicht mir dann die Krankenkasse das Krankengeld?
3 Antworten
Nein, die musst du nicht nacharbeiten. Wer sich in der Wiedereingliederung befindet, hat immer noch den "Krank Status"
Wenn der AG sich quer stellt, musst du notfalls zum Arzt gehen und über deine Beschwerden berichten. Der schreibt dich dann notfalls für eine Stunde oder einen Tag krank. Ob dabei die Wiedereingliederung unterbrochen oder verlängert wird, musst du am besten bei deiner KV erfragen.
Das kann dir am besten deine Krankenkasse beantworten.