Patenschaft aberkennen?

4 Antworten

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ja klar

und es ist möglich die paten streichen zu lassen aber im taufbuch bzw. taufbescheinigung bleiben sie stehen mit einem vermerk so hat man es mir gesagt, da ich auch vorhabe wendet euch an euer zuständiges pfarramt oder an euern pastor

Auf der Internetseite der evangelischen Gemeinde Gemünden heißt es: "Eine nachträgliche Aberkennung der Patenschaft durch die Eltern ist nicht möglich. Sollten Sie sich mit den Paten Ihres Kindes überworfen haben und den Kontakt abbrechen wollen, so kann der Eintrag im Kirchenbuch dennoch nicht gelöscht werden. Manche Eltern sind der Meinung, die Paten erhielten mit Übernahme der Patenschaft das Recht und die Pflicht, im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Kinder zu übernehmen. Das ist nicht der Fall. Das Patenamt beinhaltet die religiöse und ethische Verpflichtung, die Eltern besonders bei der religiösen Erziehung der Kinder zu unterstützen und sie zu begleiten. Eine gerichtlich einklagbare Verpflichtung ist damit nicht verbunden."

Aber man kann sich ja für einen Wahlpaten entscheiden. In der katholischen Kirche erhält man ja bei der Firmung einen weiteren Paten.

Bei einer Patenschaft hat man rechtlich KEINE Vor- oder Nachteile, das betrifft auch Ansprüche! Das Jugendamt hat da überhaupt nichts zu sagen, auch keine anderes Amt!

mama9704 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 18:26

Es geht mir dabei eigentlich gar nicht um das Recht sondern eher darum,ob diese Person derartige Ansprüche überhaupt stellen kann oder darf?

Joe17  02.04.2009, 18:29
@mama9704

Nein, so wie ich es sagte: KEINE Ansprüche und die könnten sich ja nur maximal aus dem Gesetz ergeben, woraus denn sonst! Dafür einen Anspruch geltend zu machen ist unmöglich!

mama9704 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 18:33
@Joe17

Danke

Mußt du das offiziell tun? Das kann man doch für sich selber entscheiden und ggf. jemanden anderes bitten dies zu übernehmen. Was sagt der Zettel im Stammbuch schon aus?

mama9704 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 18:20

nun ja die betreffende person will den einfluss meines kindes übers jugendamt gelten machen hat auch dies bezüglich ansprüche gestellt,aber patenschaft heißt das doch nicht oder etwa doch?

mama9704 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 18:21
@mama9704

bzw.sie meint sie hätte ein recht darauf mein kind zu sehen,hat sie das ?

Joe17  02.04.2009, 18:26
@mama9704

NEIN, definitiv NICHT!

mama9704 
Beitragsersteller
 02.04.2009, 18:29
@Joe17

Sehr gut aber muß ich in die Kirche und die Patenschaft aberkennen lassen?Bzw.geht sowas überhaupt?

Joe17  02.04.2009, 18:32
@mama9704

Brauchst du nicht, diese Patenschaft hat keinerlei Art von (rechtlicher) Bindung, dass war früher anders, als die Eltern manchmal sehr früh gestorben sind und der Pate dann einspringen musste. Daher kommt das. Das geht aber heute nicht mehr, denn es gibt Gesetze die in solchen Fällen die Vormundschaft regeln. Du kannst die Patenschaft löschen lassen, ich würd es aber einfach so belassen. Eine Patenschaft ist heutzutage nicht mehr als eine Formalie.