Parktasche vor dem Grundstück?
Folgender Sachverhalt: Wir leben in einem Einfamilienhaus welches wir angemietet haben. Zur Mietsache gehört ein Parkplatz der außerhalb der Grundstücksgrenze liegt. Die Aussage vom Vermieter war, dieser gehöre uns allein, da der Eigentümer den Bau dessen damals bezahlt hat. Im Mietvertrag ist jedoch der Parkplatz als solches nicht aufgeführt.
Da Kita und Grundschule direkt gegenüber liegen sind alle freien Parkplätze bis nachmittags belegt. Einer unserer Nachbarn nutzt seit Monaten den Parkplatz, um seinen Anhänger dort zu parken, obwohl er auf und vor dem eigenen Grundstück Platz hätte.
Meiner Bitte, den Parkplatz zu räumen, weil es nicht sein kann, dass wir immer suchen müssen, kam er genau einen Tag nach.
Den Vermieter selbst konnte ich noch nicht befragen, wie seht ihr das?
Normalerweise beginnt ja ab Grundstücksgrenze, wieder die öffentliche Straße, wo quasi jeder parken könnte. Zählt das aber auch in Brandenburg, wenn man die Kosten für die Errichtung selbst getragen hat / bzw. der Vermieter?
Bin gespannt auf die Antworten und danke im voraus.
4 Antworten
Tja, da bleibt nur eine private Absperrung oder eben abschleppen lassen. Das müßte dann aber der Vermieter in die Wege leiten. Ist ja schließlich sein Grund und Boden. Und ihr zahlt für einen Parkplatz, den Ihr nicht nutzen könnt.
Darüber habe ich schon nachgedacht. Eine Kette oder ein "Privat Schild". Nun mal abwarten, wie der Vermieter sich äußert. Danke erstmal!
Da mir das erst jetzt, beim nachlesen aufgefallen ist, werde ich definitiv ansprechen, dass dieser Punkt ergänzt wird.
Schaue mal ob er unter einem anderen Punkt steht. Ist es ein allgemeiner Mietvertrag also schon vorgefertigt oder zugeschnitten.
Alles komplett durchgeschaut. Nicht aufgelistet. Ist nur ein Vordruck den er genutzt hat (den haben wir sogar besorgt weil er Rentner ist und zum ersten Mal vermietet hat und in dem Punkt keine Erfahrung hat)
Dann einfach unter dem Punkt Extras oder ähnliches nachtragen. Oder ein Ja bei Stellplatz. Leider sind die Verträge nicht so einfach und übersichtlich wie man es gern hätte als Mieter und Vermieter. Ich habe auch lange nach einem gesucht der so einigermaßen passend für diese Haus. Zur Zeit haben wir 30 m² zu vermieten. Schlicht und einfach. Hatte sich aber noch keiner drum gekümmert. Und sowas wie vorher möchte ich nicht nochmal.
Der Vermieter hat sich gemeldet und hat Klarheit gebracht. Es ist laut Grundbuch innerhalb der Grundstücksgrenze. Wird nachgetragen und wir erhalten ein Schild, das den Parkplatz als Privat ausweist. Werde nochmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen..
Es kann sein, dass euer Vermieter beim Bau des Hauses Parkmöglichkeiten schaffen musste. Wenn er das nicht auf seinem eigenen Grundstück kann, ist es auch möglich, dass diese auf öffentlichem Grund liegen, aber vom Bauherrn bezahlt werden müssen.
Das macht diesen Parkplatz dennoch nicht zu einem Privatparkplatz, sondern soll lediglich gewährleisten, dass genügend Parkplätze in einem Gebiet vorhanden sind. https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung
Da er explizit gesagt hat, dies sei unser "Privatparkplatz" denke ich nicht, dass dem so ist. Aber abwarten, wie er sich nun äußert. Fakt ist, ich bezahle ihn und kann ihn nicht nutzen.
Du hast doch geschrieben, dass der Parkplatz nicht im Mietvertrag steht.
Und was hat das mit seiner Äußerung zu tun? Der Mietvertrag ist ein billiger Vordruck, den wir selbst besorgt haben weil der Vermieter Rentner ist und keinerlei Erfahrung hat.
Wie kommst du dann darauf, dass ihr dafür zahlt? Gibt es dafür irgendeine Grundlage? Oder nimmst du das nur an? Wenn der Parkplatz auf öffentlichem Grund liegt, kann der Vermieter ihn euch gar nicht vermieten.
Sachverhalt hat sich geklärt, ist doch innerhalb der Grundstücksgrenze und somit unserer. Mietvertrag wird entsprechend ergänzt
Wenn öffentlich dann öffentlich, wenn privat dann privat.
Wem das Grundstück gehört entnimmt man aus dem Grundbuch, kann dir hier wohl niemand beantworten.
Gut, dann warten wir auf den Kontakt zum Vermieter. Danke!
Grundbuch ist maßgebend
Im Mietvertrag ist jedoch der Parkplatz als solches nicht aufgeführt.