Parktasche vor dem Grundstück?

4 Antworten

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Tja, da bleibt nur eine private Absperrung oder eben abschleppen lassen. Das müßte dann aber der Vermieter in die Wege leiten. Ist ja schließlich sein Grund und Boden. Und ihr zahlt für einen Parkplatz, den Ihr nicht nutzen könnt.

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 14:54

Darüber habe ich schon nachgedacht. Eine Kette oder ein "Privat Schild". Nun mal abwarten, wie der Vermieter sich äußert. Danke erstmal!

FGO65  01.10.2020, 14:53

 Im Mietvertrag ist jedoch der Parkplatz als solches nicht aufgeführt.

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 14:57
@FGO65

Da mir das erst jetzt, beim nachlesen aufgefallen ist, werde ich definitiv ansprechen, dass dieser Punkt ergänzt wird.

McBean  01.10.2020, 15:04
@Mommy4418

Schaue mal ob er unter einem anderen Punkt steht. Ist es ein allgemeiner Mietvertrag also schon vorgefertigt oder zugeschnitten.

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 15:10
@McBean

Alles komplett durchgeschaut. Nicht aufgelistet. Ist nur ein Vordruck den er genutzt hat (den haben wir sogar besorgt weil er Rentner ist und zum ersten Mal vermietet hat und in dem Punkt keine Erfahrung hat)

McBean  01.10.2020, 16:15
@Mommy4418

Dann einfach unter dem Punkt Extras oder ähnliches nachtragen. Oder ein Ja bei Stellplatz. Leider sind die Verträge nicht so einfach und übersichtlich wie man es gern hätte als Mieter und Vermieter. Ich habe auch lange nach einem gesucht der so einigermaßen passend für diese Haus. Zur Zeit haben wir 30 m² zu vermieten. Schlicht und einfach. Hatte sich aber noch keiner drum gekümmert. Und sowas wie vorher möchte ich nicht nochmal.

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 16:49
@McBean

Der Vermieter hat sich gemeldet und hat Klarheit gebracht. Es ist laut Grundbuch innerhalb der Grundstücksgrenze. Wird nachgetragen und wir erhalten ein Schild, das den Parkplatz als Privat ausweist. Werde nochmal das Gespräch mit dem Nachbarn suchen..

Es kann sein, dass euer Vermieter beim Bau des Hauses Parkmöglichkeiten schaffen musste. Wenn er das nicht auf seinem eigenen Grundstück kann, ist es auch möglich, dass diese auf öffentlichem Grund liegen, aber vom Bauherrn bezahlt werden müssen.

Das macht diesen Parkplatz dennoch nicht zu einem Privatparkplatz, sondern soll lediglich gewährleisten, dass genügend Parkplätze in einem Gebiet vorhanden sind. https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 15:29

Da er explizit gesagt hat, dies sei unser "Privatparkplatz" denke ich nicht, dass dem so ist. Aber abwarten, wie er sich nun äußert. Fakt ist, ich bezahle ihn und kann ihn nicht nutzen.

florestino  01.10.2020, 15:30
@Mommy4418

Du hast doch geschrieben, dass der Parkplatz nicht im Mietvertrag steht.

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 15:52
@florestino

Und was hat das mit seiner Äußerung zu tun? Der Mietvertrag ist ein billiger Vordruck, den wir selbst besorgt haben weil der Vermieter Rentner ist und keinerlei Erfahrung hat.

florestino  01.10.2020, 15:57
@Mommy4418

Wie kommst du dann darauf, dass ihr dafür zahlt? Gibt es dafür irgendeine Grundlage? Oder nimmst du das nur an? Wenn der Parkplatz auf öffentlichem Grund liegt, kann der Vermieter ihn euch gar nicht vermieten.

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 16:02
@florestino

Sachverhalt hat sich geklärt, ist doch innerhalb der Grundstücksgrenze und somit unserer. Mietvertrag wird entsprechend ergänzt

Wenn öffentlich dann öffentlich, wenn privat dann privat.

Wem das Grundstück gehört entnimmt man aus dem Grundbuch, kann dir hier wohl niemand beantworten.

Mommy4418 
Beitragsersteller
 01.10.2020, 14:53

Gut, dann warten wir auf den Kontakt zum Vermieter. Danke!

Grundbuch ist maßgebend