Parkplatz weggenommen - Hat die Person sich strafbar gemacht?
Hallo!
Ich war heute auf Parkplatzsuche. Hin und her gefahren, bis ich einen älteren Herrn sah, der auf ein Auto zusteuerte. Ich dachte, der fährt bestimmt gleich weg und setzte meinen Blinker. Bis der Mann aus der Parlücke raus war, waren sicherlich 3-4 Minuten vergangen. In der Zwischenzeit stand im Gegenverkehr ebenfalls ein PKW (allerdings ohne Blinker). Ich dachte die Dame wartet nur und will weiter geradeaus fahren. Kaum war die Parklücke frei, flitzte sie rein. Sauer wie ich war, stieg ich aus und klopfte der Dame an's Fenster "Entschuldigung, ich warte hier schon seit einigen Minuten auf diesen Parkplatz." Ich diskutierte noch ein bißchen hin und her, aber die Dame war sehr uneinsichtig. Sie bräuchte den Parkplatz ja auch und müsste noch weit laufen. Dass ich zwei Kleinkinder im Auto hatte, mit denen ich zum Arzt wollte, interessierte sie auch nicht.
Mein Mann meinte eben, ich hätte mir das Kennzeichen merken und sie anzeigen sollen. Aber kann man das in so einem Fall wirklich? Hat sie sich strafbar gemacht?
4 Antworten
Das Verhalten ist nicht schön, aber leider auch überhaupt nicht strafbar. Gemäß § 12 Absatz 5 StVO ist es eine Ordnungswidrigkeit
§ 12 (5) StVO An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.
Man kann bei der Polizei auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten, aber das Verwarngeld liegt hier nur bei 10 Euro.
Keine Straftat, aber eine Ordnungswiedrigkeit, wo ist da ein Widerspruch?
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.
Laut §12 Strassenverkehrsordnung wäre es "Dein" Parkplatz gewesen, Du könntest eine Anzeige machen, ggf. würde es ein Bußgeld geben...
http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html#parken
Vorrang des Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachtet 10,- EUR
Ich finde es unverschämt von der Frau und einfach dreist. Aber ich glaube rechtlich kann man da nicht viel machen. Leider...
Eine frechheit... Doch ich glaub eher dass das nicht strafbar ist... Es handelt sich hier eher um anstand und respekt... Sorry
Nein, es handelt sich in der Tat einen Verstoß gegen die StVO und kann mit einem Verwanungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden.
Deshalb habe ich auch geschrieben "ich glaub" :-)
Deine Antwort ist etwas widerspruechlich. Erst schreibst du, das sei ueberhaupt nicht strafbar, aber unten schreibst du dann von 10€ Verwarnung (was auch korrekt ist).