Parkplatz weggenommen - Hat die Person sich strafbar gemacht?

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Das Verhalten ist nicht schön, aber leider auch überhaupt nicht strafbar. Gemäß § 12 Absatz 5 StVO ist es eine Ordnungswidrigkeit

§ 12 (5) StVO An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

Man kann bei der Polizei auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten, aber das Verwarngeld liegt hier nur bei 10 Euro.

Franticek  15.06.2012, 10:11

Deine Antwort ist etwas widerspruechlich. Erst schreibst du, das sei ueberhaupt nicht strafbar, aber unten schreibst du dann von 10€ Verwarnung (was auch korrekt ist).

huste  15.06.2012, 11:42
@Franticek

Keine Straftat, aber eine Ordnungswiedrigkeit, wo ist da ein Widerspruch?

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an einer freiwerdenden Parklücke warten.

Laut §12 Strassenverkehrsordnung wäre es "Dein" Parkplatz gewesen, Du könntest eine Anzeige machen, ggf. würde es ein Bußgeld geben...

Ich finde es unverschämt von der Frau und einfach dreist. Aber ich glaube rechtlich kann man da nicht viel machen. Leider...

Eine frechheit... Doch ich glaub eher dass das nicht strafbar ist... Es handelt sich hier eher um anstand und respekt... Sorry

JotEs  14.06.2012, 21:27

Nein, es handelt sich in der Tat einen Verstoß gegen die StVO und kann mit einem Verwanungsgeld in Höhe von 10 Euro geahndet werden.

stabilerstabilo  17.06.2012, 13:20
@JotEs

Deshalb habe ich auch geschrieben "ich glaub" :-)