Parkkralle von einer privatperson auf einem Privatgelände ans Auto geschnallt bekommen
Heute habe ich von irgendjemanden, dem ein Fitness-Studio gehört, eine Parkkralle an mein Auto geschnallt bekommen. Der Parkplatz befindet sich 2 Straßen von dem Fitness-Studio entfernt. Ich war ca. 10 minuten weg und als ich wiederkam war da die Parkkralle und ein Zettel an meinem Scheibenwischer. Auf diesem Zettel stand die nummer und darunter stand noch Demontagegebühr von 20€ ! Nun ist meine Frage: Darf er mir so einfach eine Parkkralle an mein Auto machen und darf er mir 20€ abnehmen dafür? die 20 € musste ich leider zahlen da ich noch einen Termin hatte und weg musste. Für die 20€ habe ich eine Quittung bekommen. Und meine 2. Frage ist: ob das nicht Freiheitsberaubung sei?
Hoffe ihr konnt mir helfen!
4 Antworten
Bei einem Auto kann man nicht von Freiheitsberaubung sprechen, das gilt nur für Personen. Dennoch ist das, was er getan hat, nicht rechtens. Handelte es sich denn um einen Parkplatz des Fitnessstudios, auf dem du unberechtigterweise geparkt hat? Wenn ja, hätte er dich abschleppen lassen können. Ich hätte die 20 € auf keinen Fall gezahlt sondern hätte, wenn er sich geweigert hätte, die Polizei gerufen. Dann hätte er sicherlich ganz schnell klein beigegeben.
nunja es ist sein gelände wo gut 20 autos draufpassen und da standen 10 autos als dachte ich, ich parke da ganz kurz da ja in 10 minuten sehr selten 10 autos kommen. und ich habe die polizei angerufen aber die hat mir irgendetwas von zivilrecht erzählt! Und es is doch Freiheitsberaubung da ich einen Termin hatte zu dem ich ja zu spät kam!
Ist Nötigung oder gar Erpressung. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten.
reifen wechseln ;)
Ob er das vom Gesetz her darf weiß ich jetzt nicht, aber es ist sein Parkplatz und ich finde es gut sich so gegen illegale Parker zu wehren.