Parken ohne Parkscheibe EINSPRUCH

6 Antworten

Bei einer so eindeutigen Sachlage ist eine Ablehnung der Verwarnung sinnlos. Entweder hattest du eine Parkscheibe im Auto oder nicht. Hattest du keine, kostet es eben 10 Euro, Punkt. Es ist ebenso sinnlos, mit der Stadt darüber zu diskutieren, ob du "eine Wahl" hattest oder nicht, weil alles zugeparkt war. An Verkehrszeichen hat man sich zu halten, Ende, sonst wäre bald Anarchie auf den Straßen, wenn jeder über Sinn und Unsinn eines jeden Schilds diskutieren will.

Schon mal darüber nachgedacht, dass solche Schilder auch dazu da sind, damit eben nicht alles zugeparkt wird, weil die Stadt anderen Autofahrern nach einer Stunde Höchstparkdauer auch eine Chance auf einen Parkplatz geben will?! Außerdem zwingt dich niemand mit dem Auto zur Schule zu fahren, wenn du genau weißt, dass an diesem Tag dort ein Markt ist.

Sei froh, dass du nur 10 Euro Verwarnungsgeld zahlen musst. Eine Verwarnung ist sozusagen ein unbürokratisches Bußgeldverfahren, was für dich den Vorteil hat, dass keine Verfahrenskosten fällig. Du musst eine solche Verwarnung natürlich nicht akzeptieren, es reicht, wenn du sie nicht bezahlst. Nur wird dann automatisch ein Bußgeldbescheid mit 10 Euro Geldbuße erlassen, zu dem dann aber noch 28,50 Euro Verfahrenskosten kommen. Dafür könntest du fast noch zweimal falsch parken.

Alternativ kann der Halter nach Ablauf der dreimonatigen Verjährungsfrist einen Kostenbescheid erhalten, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. Dafür werden dann 23,50 Euro fällig.

Wie du siehst, kommst du mit den 10 Euro noch verdammt günstig weg. Fahr das nächste Mal Fahrrad, das ist auf jeden Fall billiger.

"Kein anderer Parkplatz in der Nähe" ist als Ausrede nicht geeignet. Wenn du nicht behindert bist, kannst du auch eine Stunde laufen. Du kannst auch früher los fahren und dir einen besseren Parkplatz suchen.

Mit Ämtern zu diskutieren hat keinen Zweck, wenn du nicht die Parkzeit überschritten hast, weil du z. B. einem Menschen das Leben gerettet hast.

Dein Einspruch wird keinen Erfolg haben. Und wenn er abgelehnt wird, kommen noch Gebühren dazu.

Als nächstes kommt die Kosten-/Nutzen-Abwägung. Wird da täglich kontrolliert? - Dann bekämst du täglich ein Knöllchen. Ist das Knöllchen teurer oder billiger als der kostenpflichtige Parkplatz und genügt die maximale Parkdauer(?) sonst bekommst du zur Parkgebühr noch ein Knöllchen. :)

RubberDuck1972  07.10.2014, 19:05

Hier noch einige interessante Informationen: (Zitat:) "Wenn Bescheid korrekt, dann besser gleich bezahlen.* Beim Verwarnungsgeld handelt es sich quasi um die unbürokratische Version des Bußgeldes. Hier entfallen die Verwaltungskosten aber auch der Rechtsbehelf. Man kann also keinen Widerspruch einlegen. Widersprechen kann man nur Bußgeldbescheiden. Wer also ein Verwarnungsgeldbescheid erhält und diesen für ungerechtfertigt hält, ignoriert ihn einfach. Nach einer gewissen Frist verschickt die zuständige Behörde automatisch einen Bußgeldbescheid. Das geschieht natürlich auch, wenn die Frist ungewollt verpasst wird. Erst jetzt kann man Wiederspruch einlegen. Allerdings ist der jetzt geforderte Betrag höher als das ursprüngliche Verwarnungsgeld, da nun Verwaltungskosten hinzukommen. Diese liegen in der Regel bei 23,50 Euro."*

[Quelle: http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/bussgeld/bussgeldkatalog/widerspruch-bussgeldbescheid-strafzettel.php]

adk710  08.10.2014, 21:03
@RubberDuck1972

Die Seite ist nicht mehr auf dem neuesten Stand. Die Verwaltungskosten liegen seit mehr als einem Jahr bei 28,50 Euro.

Einspruch kannst du erst auf einen Bußgeldbescheid einlegen. Das Knöllchen solltest du bezahlen, denn die Begründung, dass du keinen anderen kostenlosen Parkplatz gefunden hast und somit genötigt warst ohne Parkscheibe zu parken, sichert dir einen Bußgeldbescheid. Und der ist halt teurer. Niemand ist genötigt, wissentlich eine Ordnungswidrigkeit zu begehen nur weil er keinen Parkplatz vor der Tür findet. Ach ja, und eine Parkscheibe gehört in jedes Auto. Das ist nicht zuviel verlangt.

Nimm dein Knöllchen und gehe damit zum zuständigen Referat der Stadtverwaltung oder kommun. Behörde und schildere den Sachverhalt. Vielleicht hast Du Glück.

Eine Parkscheibe sollte jeder Autofahrer bei sich haben. Das wird für einen Einspruch nicht reichen.

HistoriK 
Beitragsersteller
 07.10.2014, 15:28

parkscheibe hab ich :D lohnt sich aber nicht jede stunde da 15 min hinzulaufen und zurück zu laufen :D:Dvon daher ganz weg gelassen